Japan gilt unter Backpackern aufgrund der Sprachunterschiede und der ungewohnten Lebensweise noch immer als exotisches Ziel, dabei bestehen hier hervorragende Bedingungen für Work & Travel. Das speziell entwickelte "Working-Holiday-Visum" ermöglicht Working Holidays in Japan und soll zum gegenseitigen Verständnis der beiden Länder sowie zur Erweiterung der internationalen Perspektive junger Menschen beitragen.
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Die Beweggründe für einen längeren Japanaufenthalt sind vielfältig. Sei es, die faszinierende Kultur und die gastfreundlichen Menschen Japans kennen zu lernen oder sich die Sprache anzueignen. Eine gute Möglichkeit, gleich mehrere Interessen miteinander zu verbinden, bietet Work and Travel mit dem Working-Holiday-Visum ("Visum für Ferienarbeitsaufenthalte"): Mit dem "WHV" können Sie bis zu einem Jahr lang in Japan reisen und dürfen Gelegenheitsjobs annehmen. Durch diese Kombination bekommen Sie tiefe Einblicke in die Lebensart Japans und können sich gleichzeitig finanziell über Wasser halten.
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Staatsbürgerschaft
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (neben Deutschland hat Japan vergleichbare Abkommen auch mit Australien, Neuseeland, Kanada, Südkorea, Frankreich, Irland, Großbritannien und Dänemark getroffen.)
Alter
Bei Antragstellung müssen Sie zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, in Ausnahmefällen bis 30 Jahren.
Reisepass
Ein gültiger Reisepass ist erforderlich.
Nachweis von finanziellen Mitteln
Als Antragsteller müssen Sie über ca. 2.000,- EUR zur Finanzierung der ersten Zeit Ihres Aufenthaltes nachweisen.
Flugtickets
Auch die finanziellen Mittel zum Kauf des Rückflugtickets in Höhe von ca. 1.100,- EUR müssen Sie bei Antragstellung nachweisen.
Urlaub vs. Arbeit
Das Visum wird ausdrücklich für einen "Ferien-Arbeitsaufenthalt" vergeben (Mit der Erlaubnis, vor Ort in Japan zu jobben, wird jungen Backpackern eine Möglichkeit gegeben, die eigene Reisekasse aufzubessern. Eine Zeit- oder Gehaltsbeschränkung gibt es für den bis zu einjährigen Working-Holiday-Aufenthalt in Japan nicht. Bestimmte Arten der Beschäftigung sind allerdings ausgeschlossen. Jobs in Bars oder Nachtclubs z.B. fallen unter das "Gesetz zur Kontrolle und Verbesserung des Vergnügungs- und Unterhaltungsgewerbes" und stehen nach japanischer Auffassung einem "Ferienarbeitsaufenthalt" entgegen.
Tipp: Unterstützung bei der Job-Vermittlung bietet die Japan Association for Working Holiday Makers in Tokyo.
Sonstige Voraussetzungen
Können Sie die Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum nicht zu 100% erfüllen?
Unter bestimmten Umständen lassen sich in Japan Working Holidays auch mit einem Touristenvisum verwirklichen. Verbringen Sie Working Holidays mit dem japanischen Touristenvisum.
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Das Working-Holiday-Visum für Japan muss persönlich bei der japanischen Botschaft beantragt werden. Es ist nicht gebührenpflichtig.
Eine Übersicht über die japanischen Auslandsvertretungen in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München finden Sie hier. Möglicherweise werden Sie als Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter gebeten.
Benötigte Unterlagen für den Antrag:
a) Ihr gültiger Reisepass
b) Antragsformular, auszufüllen in der Japanischen Vertretung.
c) Aktuelles Passfoto (4,5 x 4,5 cm).
d) Ausgefüllter Lebenslauf auf Englisch oder Japanisch - Das Formblatt stellt die Botschaft von Japan in Deutschland hier bereit.
e) Zeitplan für Ihren Working-Holiday-Aufenthalt in Japan - Auch dieses Formblatt bitte in Englisch oder Japanisch ausfüllen! Hier geht es zum Vordruck.
f) Formlose Begründung für Ihren Antrag - Bitte auf Englisch oder Japanisch verfassen. Eine DIN A4-Seite genügt.
g) Kopie eines gültigen Versicherungsscheins für eine Auslandskrankenversicherung über die gesamte Aufenthaltsdauer.
h) Weitere Unterlagen wie Rückflugschein, Nachweise über finanzielle Mittel zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten, etc.
Nach der Ausstellung des Visums muss die Einreise nach Japan innerhalb eines Jahres erfolgen. Mit dem Visum haben Sie die Berechtigung, sich bis zu einem Jahr in Japan aufzuhalten. Es berechtigt jedoch nur zur einmaligen Einreise. Falls Sie Japan zwischendurch verlassen, müssen Sie sich unbedingt vorher einen "Re-entry-Permit" bei der Einwanderungsbehörde einholen.
Stellen Sie Ihren Antrag mindestens drei Wochen vor der geplanten Einreise (offizielle Empfehlung der Botschaft). Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser!
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Die Japan Association for Working Holiday Makers ist eine gemeinnützige Institution, die während des Arbeitsaufenthaltes als Anlaufstelle für die Reisenden dient. Umgekehrt unterstützt der Verein aber auch Japaner bei ihren Working Holiday Aktivitäten im Ausland. Das Besondere: Der Verein vermittelt den Reisenden die benötigten Jobs und Unterkünfte, informiert über Veranstaltungen und steht auch darüber hinaus für weitere Auskünfte bereit. Für den umfassenden Beratungsservice ist eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich. Diese kann in der Niederlassung in Tokyo beantragt werden.
Anlaufstelle in Tokyo:
Ichigaya KT building 5F
4-7-16 Kudanminami
Chiyoda-ku
Tokyo 102-0074
Tel.: 0081-3-3265-3321
Fax: 0081-3-3265-3325
Wichtig: Nehmen Sie Ihren Pass sowie zwei Passfotos im Format 3 x 4 cm für die Antragstellung mit. Tokyo bietet eine Beratung übrigens auch auf Deutsch.