Work & Travel ist dank des Working-Holiday-Visums auch in der Republik Südkorea möglich: Das Working-Holiday-Visum für Südkorea ermöglicht es Ihnen nicht nur, das Land bis zu zwölf Monate lang zu bereisen, sie dürfen in dieser Zeit bezahlte Jobs annehmen. Alle dafür notwendigen Informationen, von den Voraussetzungen bis zum Antrag Ihres Working-Holiday-Visums Südkorea, gibt es auf dieser Seite..
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Ein Backpacker-Visum für Work and Travel in Südkorea, das "H1-Visum", gibt es schon seit einiger Zeit. Seit dem 01.04.2009 heißt dieses Dokument nun offiziell Working-Holiday-Visum (WHV). Basis für das Visum ist eine entsprechende Vereinbarung / Neuregelung zwischen den Regierungen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen des Working-Holiday- Programms können sich junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren bis zu 12 Monate lang in Südkorea aufhalten. Zur Finanzierung des Aufenthalts dürfen Sie vor Ort bezahlte Jobs annehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit, in Südkorea an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
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Aufenthaltsdauer
Bis zu 12 Monate.
Alter
Bei Antragstellung müssen Sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
Staatsbürgerschaft
Sie müssen deutscher Staatsbürger sein.
Reisepass
Ein gültiger Reisepass ist für die Beantragung des Visums zwingend erforderlich.
Urlaub vs. Arbeit
Das Visum wird ausdrücklich für einen "Ferien-Arbeitsaufenthalt" vergeben. Dementsprechend muss die Hauptintention des Aufenthalts in Südkorea das Reisen sein, nicht das Arbeiten. Mit der Erlaubnis, in Südkorea zu jobben wird Backpackern lediglich eine Möglichkeit gegeben, die eigene Reisekasse aufzubessern ("Ergänzung der Reisemittel"). Wer den Schwerpunkt seines Südkorea-Aufenthalts auf die Aus- oder Weiterbildung legen möchte bzw. ein akademisches Zeugnis/ einen Hochschulabschluss erlangen möchte, muss ein entsprechendes D2-Visum (Studentenvisum in Südkorea) beantragen.
Finanzielle Mittel/ Flugticket
Für den Erhalt eines Working-Holday-Visums muss man nachweisen können, dass man sich die ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren kann. Außerdem muss ein Nachweis über ein Hin- und Rückflugticket erbracht werden.
Sie können nicht alle Voraussetzungen erfüllen?
Sind Sie schon zu alt oder können Sie weitere Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum nicht erfüllen? Dann reisen Sie doch einfach als Tourist nach Südkorea und engagieren sich in Freiwilligenprojekten, bei unentgeltlichen Farmjobs oder Praktika. Weitere Infos zu Working Holidays in Südkorea mit dem Touristenvisum finden Sie hier.
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Grundsätzlich kann man als Work and Travel- Reisender in Südkorea jeden Job annehmen, ausgeschlossen sind allerdings folgende Bereiche:
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Einreise
Die Einreise nach Südkorea muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen.
Keine zeitliche Beschränkung der Jobs
Beim Working-Holiday-Visum für Südkorea gibt es keine zeitliche Beschränkung der Ferienjobs. Man kann also theoretisch die gesamten 12 Monate für einen Arbeitgeber tätig sein.
Gültigkeit nur für den Antragsteller
Das Working-Holiday-Visum für Südkorea gilt ausschließlich für den Antragsteller. Angehörige (z.B. Ehepartner oder Kinder) können nicht mit nach Südkorea einreisen.
Keine Kontingentierung
Das Anzahl der Working-Holiday-Visa für Südkorea ist unbegrenzt.
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Das Working-Holiday-Visum für Südkorea muss bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden. Der Antrag kann persönlich oder per Post gestellt. Welche Vertretung für Sie zuständig ist, finden Sie hier unter den "Amtsbezirken" heraus.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Wichtig: Nach dem Einreichen der Dokumente können weitere Unterlagen angefordert werden, eventuell wird man auch zu einem persönlichen Gespräch ("Interview") eingeladen. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben.
Achtung: Bitte darauf achten, dass die Unterlagen auch wirklich vollständig eingereicht werden, denn: Unvollständige Unterlagen oder falsche Angaben können zur Verweigerung des Visums führen!
Grundsätzlich können Sie das Working-Holiday-Visum auch per Post beantragen. Einfach die Unterlagen sowie einen ausreichend frankierten Rückumschlag (3,50 Euro) an die zuständige Botschaft senden.
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(Amtsbezirk: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen)
Botschaft der Republik
- Konsularabteilung -
Stülerstr. 8/10
10787 Berlin
Tel: 030 - 260 65 434
Fax: 030 - 260 65 57
E-mail: cons-ge@mofat.go.kr
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (außer mittwochnachmittags)
Bankverbindung für die Gebührenüberweisung:
Empfänger: Botschaft der Republik Korea
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Konto Nr.: 266 076 905
BLZ: 100 400 00
Unter "Verwendungszweck" den eigenen Namen eintragen!
(Amtsbezirk: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
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Mittelstr. 43
53175 Bonn
Tel: 0228 - 943 790
Fax: 0228 - 372 8436
E-mail: bonninfo@koreabn.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (außer mittwochnachmittags)
Bankverbindung für die Gebührenüberweisung:
Empfänger: Koreanische Botschaft, Außenstelle Bonn
Bank: Deutsche Bank
Konto Nr.: 059119802
BLZ: 380 700 59
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(Amtsbezirk: Hessen, Baden-Württemberg, Bayern)
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60528 Frankfurt a. M.
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Fax: 069 - 569 814
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(Amtsbezirk: Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)
Generalkonsulat der Republik Korea
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Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12:30 Uhr und 14-17 Uhr
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Empfänger: Koreanisches Generalkonsulat
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BLZ: 200 400 00
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