WorkingHolidayVisum.de

Work & Travel in Argentinien

Working Holidays bzw. Work and Travel in ArgentinienArgentinien ist in Sachen Work and Travel eines der beliebtesten Ziele Lateinamerikas. Backpacker und Working-Holiday-Maker aus der ganzen Welt schätzen das zweitgrößte Land des südlichen Kontinents für seine interessante Kultur und die kontrastreiche Landschaft. Ein spezielles Working-Holiday-Visum für Argentinien gibt es nicht, dafür gibt es viele weitere Möglichkeiten, Working Holidays und Work and Travel in Argentinien zu erleben: Welche, das erfahren Sie hier!


THEMEN DIESER SEITE:

 

Freiwilligenarbeit in Argentinien

Eine spezielle Art der Working Holidays bzw. Work & Travel können Sie in Argentinien mit einem einfach zu erhaltenden Touristenvisum absolvieren: Freiwilligenarbeit.

Im wunderschönen Land Argentinien, das für seine einmalige Natur, die lebendigen Städte und die außerordentliche Gastfreundlichkeit seiner Einwohner bekannt ist, gibt es auch viele Probleme. Der Bedarf an freiwilligen Helfern im Sozialwesen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, der wirtschaftliche Niedergang Argentiniens hat seine Spuren hinterlassen. Dementsprechend ist eine Vielzahl an Freiwilligenarbeitsprojekten entstanden.  Mögliche Einsatzorte sind z.B. Kindergärten, Schulen, Waisenhäuser oder auch Projekte im Gesundheitswesen. Die Aufenthaltsdauer für Freiwilligenarbeits-Programme in Argentinien liegt in der Regel bei vier bis achtWochen.

Freiwilligenarbeit mit dem Touristenvisum

Da Sie hier ohne Entlohnung für einen guten Zweck arbeiten, benötigen Sie kein Arbeitsvisum. Das nötige Touristenvisum (die "Touristenkarte") erhalten Sie bei der Einreise, es ist für 90 Tage (drei Monate) gültig. Das Touristenvisum bzw. die Touristenkarte müssen Sie bis zur Ausreise aus Argentinien aufbewahren. Sollte Ihr Freiwilligenarbeits-Aufenthalt länger als 90 Tage dauern müssen Sie beim zuständigen Konsulat eine entsprechende Verlängerung des Visums beantragen (die Kosten dafür liegen dann bei 300,- EUR bis 400,- EUR).

Was Sie zur Einreise benötigen:

  • einen gültigen Reisepass (bei Einreise mind. 3 Monate gültig)
  • ein Rückflug- bzw. Weiterflugticket

Weitere Informationen

>> Freiwilligenarbeit in Argentinien

 

Farmstays in Argentinien

Neben Freiwilligenarbeit ist der Aufenthalt auf einer argentinischen Farm eine tolle Möglichkeit für Work & Travel in Argentinien. Bei dieser Form der Working Holidays leben und arbeiten Sie auf einer Farm, gleichzeitig genießen Sie die wunderbare Natur Argentiniens. Im Gegensatz zur Farmarbeit im Ausland steht bei einem Farmstay die Arbeit nicht so sehr im Vordergrund, vielmehr sind Sie eine Art Familienmitglied auf Zeit (in der Regel zwischen vier und acht Wochen).

Einen Farmstay in Argentinien können Sie in den unterschiedlichsten Regionen Argentiniens (u.a. in den Provinzen Córdoba, La Pampa, Mendoza sowie Buenos Aires) und auf vielen verschiedenen Arten von Farmen (Pferdefarmen, Pferdeclubs, Polofarmen, Rinderfarmen, Getreidefarmen, Mischfarmen, etc.) absolvieren. Wie bei der Freiwilligenarbeit benötigen Sie auch für Farmstays lediglich ein Touristenvisum.

Weitere Informationen

>> Farmstay in Argentinien

 

Praktikum in Argentinien

Eine weitere Möglichkeit, in Argentinien das Jobben bzw. Arbeiten und Reisen miteinander zu verbinden, ist ein Praktikum in Argentinien. Ein solches Auslandspraktikum ist in unterschiedlichen Bereichen möglich, z.B. im Journalismus, im IT-Bereich, im Tourismus, im Import/Export, etc. Häufig ist es auch möglich, ein Praktikum in Argentinien mit einen Spanisch-Sprachkurs zu verbinden. Viele der Praktika finden in Buenos Aires und Umgebung statt, aber auch andere Regionen Argentiniens sind möglich.

 

Work and Travel in Argentinien mit dem Arbeitsvisum

Da es kein spezielles Working-Holiday-Visum für Argentinien gibt, ist ein Work and Travel-Aufenthalt (also das kombinierte Umherreisen und Jobben) in Argentinien nur mit einem Arbeitsvisum möglich.

Arbeitsvertrag & Einreiseerlaubnis

Bevor Sie Ihr Visum beantragen können, müssen Sie eine erste Arbeitsstelle in Argentinien finden und einen Arbeitsvertrag abschließen. Der in Argentinien ansässiger Arbeitgeber muss dann eine Einreiseerlaubnis ("Permiso de Ingreso") für Sie bei der argentinischen Ausländerbehörde erwirken. Sobald Sie diese vorliegen haben, können Sie sich mit Ihrem Visumsantrag an das argentinische Konsulat in Deutschland wenden. Sie sollten sich frühzeitig um ein solches Arbeitsvisum kümmern, da die Bearbeitung der Visa-Beantragung oft einige Wochen dauern kann.

Tipp: Auf Auslandsjob.de werden zahlreiche Möglichkeiten für Work and Travel in Argentinien vorgestellt, für die man kein Working Holiday Visum bzw. Arbeitsvisum benötigt. In diesem Fall steht bei den Working Holidays ganz klar das Geld verdienen als Ziel seiner Auslandszeit im Hintergrund, so dass auch ein normales Touristenvisum ausreichend ist! Welche Möglichkeiten dies sind erfahren Sie auf Auslandsjob.de.

 

Die Beantragung des Arbeitsvisums

Das Arbeitsvisum für Argentinien können Sie beim Argentinischen Konsulat in Deutschland beantragen. Für die Beantragung müssen Sie dort vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

Folgende Unterlagen sollten Sie zum Termin mitbringen:

  • Reisepass (gültig 6 Monate ab Einreisedatum)
  • die von der Ausländerbehörde ausgestellte Einreisegenehmigung
  • das ausgefüllte Visa-Antragsformular in doppelter Ausführung
  • eine international beglaubigte Geburtsurkunde
  • drei aktuelle Passfotos (4 cm x 4 cm)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Argentinien-Aufenthaltes (Deckung der Lebenshaltungskosten).
  • ein notariell beglaubigter Arbeitsvertrag, der zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bzw. einer juristischen Person, die in Argentinien Empfänger Ihrer Dienstleistung ist, abgeschlossen wurde (der angegebene Beginn der Arbeitstätigkeit sollte mittels einer Klausel von der ausländerbehördlichen Einreisegenehmigung abhängig gemacht werden. Anstelle einer notariellen Beglaubigung können Sie den Vertrag auch der Einwanderungsbehörde vorlegen, um ihn bestätigen zu lassen).
  • Nachweis über die Zahlung der Visagebühr (zurzeit in Höhe von 100,- EUR).

Polizeiliches Führungszeugnis
Ggf. benötigen Sie ein Führungszeugnis Ihres Herkunftslandes bzw. der Länder, in denen Sie in den letzten fünf Jahren mehr als sechs Monate ansässig waren. Dieses Zeugnis muss mit der "Haager Apostille" beglaubigt und ins Spanische übersetzt sein. Außerdem müssen Sie eidesstattliche Erklärung abgeben, dass keine internationalen Vorstrafen vorliegen.

Gültigkeit des Arbeitsvisums

Das Arbeitsvisum für Argentinien muss jedes Jahr erneuert werden. Nach drei Jahren wird die unbefristete Aufenthaltserlaubnis gewährt.

Weitere Informationen auf den Seiten der Argentinischen Ausländerbehörde

 

Alternative: Ein Studium in Argentinien

Eine andere Möglichkeit das Land Argentinien kennenzulernen ist das Auslandsstudium. International genießen argentinische Bildungseinrichtungen einen sehr guten Ruf. Für ein Studium in Argentinien benötigen Sie ein Studentenvisum.

Hier finden Sie Informationen zum Studentenvisum für Argentinien

 

Die Einreise nach Argentinien

Auch ohne Visumspflicht ist es unbedingt notwendig, Ihren Reisepass immer mit sich zu führen. Des Weiteren benötigen Sie zur Einreise nach Argentinien ein Rück- bzw. Weiterflugticket sowie ausreichend Geld.

Wenn Sie mit einem Arbeits- oder Studentenvisum einreisen, benötigen Sie folgende Dokumente, deren Vorlage von Ihnen bei Einreise gefordert wird:

  • Ihr Reisepass (ab Einreisedatum weitere 6 Monate gültig)
  • Fotokopie des Rückflugtickets oder eine offizielle Bestätigung des Reisebüros mit Angabe der Flugnummer und der Zahlungsbestätigung
  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten, z.B. über die Vorlage eines aktuellen Kontoauszuges mit Bankstempel oder über Traveller-Checks erfolgen.
Drucken
Gefällt dir dieser Artikel?