Seit 2009 unterhalten die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und die chinesische Sonderverwaltungsregion Hongkong ein Working-Holiday-Abkommen ("Working-Holiday-Scheme") und vergeben jeweils ein entsprechendes Working-Holiday-Visum für Hongkong. Wie bei den anderen Work and Travel-Programmen geht es vor allem darum, deutschen Programmteilnehmern einen intensiven Einblick in das Land zu ermöglichen und den kulturellen Austausch zwischen Deutschland und Hongkong zu fördern.
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Work and Travel in Hongkong: Wie bei anderen sogenannten "Ferienarbeitsaufenthaltsprogrammen" wird auch im Rahmen des "Working-Holiday-Scheme" zwischen Deutschland und Hongkong ein entsprechendes "Working-Holiday-Visum" (WHV) vergeben. Dieses Dokument erlaubt es den Hongkong-Reisenden aus Deutschland, sich bis zu 12 Monate in Hongkong aufzuhalten und diesen Aufenthalt vor Ort mit wechselnden Gelegenheitsjobs zu finanzieren bzw. sich beruflich weiterzubilden. Außerdem können Sie während des Aufenthalts in Hongkong einen Aus- oder Fortbildungskurs besuchen, der bis zu sechs Monate dauern darf.
Bei Ihrem bis zu zwölfmonatigen Work & Travel-Aufenthalt in Hongkong können Sie die Kultur und das alltägliche Leben vor Ort hautnah erleben.
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Alter
Bei Antragstellung müssen Sie mindestens 18 sein bzw. nicht älter als 30 Jahre.
Staatsbürgerschaft
Voraussetzung für die Beantragung des Working-Holiday-Visums für Hongkong ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Neben Deutschland hat Hongkong aber auch vergleichbare Abkommen mit Australien, Neuseeland, Kanada, Japan und Irland.
Wohnsitz
Bei Antrag müssen Sie Ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.
Reisepass
Für ein Working-Holiday-Visum für Hongkong ist ein gültiger Reisepass (Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus) zwingend erforderlich.
Urlaub vs. Arbeit
Das Working-Holiday-Visum Hongkong wird ausdrücklich für einen "Ferienarbeitsaufenthalt" vergeben. Dies bedeutet: Mit der Erlaubnis, in Hongkong zu jobben wird Backpackern eine Möglichkeit gegeben, die eigene Reisekasse aufzubessern. Die Arbeit sollte aber nicht im Vordergrund stehen.
Nachweis von finanziellen Mitteln
ca. 20.000,- HK$ (Hongkong Dollar), d.h. etwa 2.000,- EUR .
Flugtickets
Nachweis eines Rückflugtickets bzw. der finanziellen Mittel zum Erwerb eines solchen Tickets.
Auslandskrankenversicherung
Bei Antragstellung müssen Sie einen Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts erbringen.
Sie können nicht alle Voraussetzungen erfüllen?
Sollten Sie eine oder mehrere Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum nicht erfüllen können, bieten sich für Ferienarbeitsaufenthalte einige Alternativen an! Über das Internetportal der Einwanderungsbehörde in Hongkong werden unterschiediche Arbeits- und Praktikavisa erläutert. Mit dem Touristenvisum für Hongkong können Sie zwar keiner Beschäftigung nachgehen aber dennoch wichtige Auslandserfahrungen sammeln.
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Das Working-Holiday-Visum für Hongkong können Sie entweder direkt bei der Einwanderungsbehörde in Hongkong (postalisch) beantragen, oder persönlich oder in Vertretung bei den chinesischen Konsulaten in Deutschland einreichen bzw. abholen. Die Behörden in Deutschland verlangen eine Visumgebühr von 30,- EUR sowie eine Pauschale von 20,- EUR für die Korrespondenz mit der zuständigen Behörde in Hongkong.
Das Merkblatt der chinesischen Einreisebehörde sieht für die Beantragung des Working-Holiday-Visums folgende Dokumente vor:
Die Postadresse der Einwanderungsbehörde
Hong Kong Immigration Department
Entry Visa (Employment) Section
7/F, Immigration Tower, 7 Gloucester Road,
Wan Chai, Hong Kong
Chinesische Botschaft in Berlin
Chinesiche Botschaft (Konsularabteilung)
Brückenstraße 10
10179 Berlin
Tel. 030-27588 572 (Di. & Do. 15 - 17 Uhr)
Fax 030-27588 520
Generalkonsulat der VR China in Frankfurt am Main
Mainzer Landstraße 175
60326 Frankfurt am Main
Tel: 069-75085534 (Mo. & Mi. 15 bis 17 Uhr)
Fax: 069-75085530
Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbchaussee 268
22605 Hamburg
Tel: 040- 82 27 60 18 (Di. & Do. 15 bis 17 Uhr)
Fax: 040-82 26231
(Konsularbezirke: Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)
Generalkonsulat der VR China in München
Roman Straße 107
80639 München
Tel: 089-17 30 16 18 (Mo. & Mi. 15 bis 17 Uhr)
Fax: 089-17 30 16 23
(Konsularbezirk: Bundesland Bayern)
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