Seit 2009 unterhalten die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und die chinesische Sonderverwaltungsregion Hongkong ein Working-Holiday-Abkommen („Working-Holiday-Scheme“) und vergeben jeweils ein entsprechendes Working-Holiday-Visum für Hongkong. Wie bei den anderen Work and Travel-Programmen geht es vor allem darum, deutschen Programmteilnehmern einen intensiven Einblick in das Land zu ermöglichen und den kulturellen Austausch zwischen Deutschland und Hongkong zu fördern.
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Work & Travel in Hongkong via Working Holiday Visum
Work and Travel in Hongkong: Wie bei anderen sogenannten „Ferienarbeitsaufenthaltsprogrammen“ wird auch im Rahmen des „Working-Holiday-Scheme“ zwischen Deutschland und Hongkong ein entsprechendes „Working-Holiday-Visum“ (WHV) vergeben. Dieses Dokument erlaubt es den Hongkong-Reisenden aus Deutschland, sich bis zu 12 Monate in Hongkong aufzuhalten und diesen Aufenthalt vor Ort mit wechselnden Gelegenheitsjobs zu finanzieren bzw. sich beruflich weiterzubilden. Außerdem kannst du während des Aufenthalts in Hongkong einen Aus- oder Fortbildungskurs besuchen, der bis zu sechs Monate dauern darf.
Bei deinem bis zu zwölfmonatigen Work & Travel-Aufenthalt in Hongkong kannst du die Kultur und das alltägliche Leben vor Ort hautnah erleben.
>> Übersichtstabelle aller Working-Holiday-Visa zum Download
Voraussetzungen fürs Working Holiday Visum Hongkong
Alter
Bei Antragstellung musst du mindestens 18 sein bzw. nicht älter als 30 Jahre.
Staatsbürgerschaft
Voraussetzung für die Beantragung des Working-Holiday-Visums für Hongkong ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Neben Deutschland hat Hongkong aber auch vergleichbare Abkommen mit Australien, Frankreich, Irland, Japan, Kanada, Neuseeland, Österreich, Schweden, Südkorea, Ungarn und dem Vereinigten Königreich.
Wohnsitz
Bei Antrag musst du deinen ersten Wohnsitz in Deutschland haben.
Reisepass
Für ein Working-Holiday-Visum für Hongkong ist ein gültiger Reisepass (Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus) zwingend erforderlich.
Urlaub vs. Arbeit
Das Working-Holiday-Visum Hongkong wird ausdrücklich für einen „Ferienarbeitsaufenthalt“ vergeben. Dies bedeutet: Mit der Erlaubnis, in Hongkong zu jobben wird Backpackern eine Möglichkeit gegeben, die eigene Reisekasse aufzubessern. Die Arbeit sollte aber nicht im Vordergrund stehen.
Nachweis von finanziellen Mitteln
Ca. 20.000,- HK$ (Hongkong Dollar), d.h. etwa 2.250,- EUR (Stand 2018).
Flugtickets
Nachweis eines Rückflugtickets bzw. der finanziellen Mittel zum Erwerb eines solchen Tickets.
Auslandskrankenversicherung
Bei Antragstellung musst du einen Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts erbringen.
Du kannst nicht alle Voraussetzungen erfüllen?
Solltest du eine oder mehrere Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum nicht erfüllen können, bieten sich für Ferienarbeitsaufenthalte einige Alternativen an! Über das Internetportal der Einwanderungsbehörde in Hongkong werden unterschiediche Arbeits- und Praktikavisa erläutert. Mit dem Touristenvisum für Hongkong kannst du zwar keiner Beschäftigung nachgehen, aber dennoch wichtige Auslandserfahrungen sammeln.
Die Beantragung des Working-Holiday-Visums für Hong Kong
Das Working-Holiday-Visum für Hongkong kann man nur postalisch beantragen – entweder direkt bei der Einwanderungsbehörde in Hongkong, oder in einer der Vertretungen bei den chinesischen Konsulaten in Deutschland. Die Visumgebühr beträgt 190 HKD, also in etwa 20 € (Stand 2018).
Benötigte Dokumente
Das Merkblatt der chinesischen Einreisebehörde sieht für die Beantragung des Working-Holiday-Visums folgende Dokumente vor:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Biometrisches Passbild
- Eine Kopie des Reisepasses (persönliche Daten, Nationalität, Ausstellungs- und Ablaufdatum deutlich zu erkennen).
- Nachweis über die nötigen finanziellen Mittel für den Aufenthalt in Hongkong (Möglich: eine Erklärung der Bank, Sparbuch, etc.).
- Eine Kopie des Rückflugtickets oder einen Nachweis über die finanziellen Mittel für ein solches Ticket.
- Eine Bankanweisung bzw. einen Scheck für die Zahlung der Visagebühren.
> Hier findest du alle Infos zur Beantragung des Working -Holiday-Visums für Hong Kong
Die Postadresse der Einwanderungsbehörde
Employment and Visit Visas Section
Immigration Department
4/F, Immigration Tower
7 Gloucester Road
Wan Chai, Hong Kong
Tel.: (852) 3160 8663
Chinesische Botschaft in Berlin
Chinesiche Botschaft (Konsularabteilung)
Brückenstraße 10
10179 Berlin
Tel. 030-27588 572 (Mo, Di, Do u. Fr 14 – 15:30 Uhr)
Bürozeit: Montag bis Freitag, 9.00 – 12.00
Fax 030-27588 520
Generalkonsulat der VR China in Frankfurt am Main
Stresemannallee 19-23
60596 Frankfurt am Main
Tel: 069-26919130 (Mo-Fr 9 bis 16 Uhr)
Fax: 069-75085530
Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbchaussee 268
22605 Hamburg
Tel: 82 27 60 18 (Di & Do 15 bis 17 Uhr)
Fax: 040-82 26231
Visumsbeantragung beim Chinese Visa Application Center:
Willy-Brandt-Straße 57, 5.0 G
20457 Hamburg
Entgegennahme von Visaanträgen: 9 bis 15 Uhr
Visa-Abholung: 9 bis 16 Uhr
(Konsularbezirke: Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)
Generalkonsulat der VR China in München
Hofmannstrasse 55
81379 München
Tel: 089-7 24 49 81 41 (Mo & Mi 15 bis 17 Uhr)
Beratung bei Visaangelegenheiten: 089-58 92 74 60
Fax: 089-7 24 49 81 45
Email: chinaconsul_mu_de@mfa.gov.cn
(Konsularbezirk: Bundesland Bayern)
Weitere wichtige Infos rund ums Working Holiday Visum
- Mit dem Working-Holiday-Visum darf man in Hongkong nicht länger als drei Monate für einen Arbeitgeber tätig sein und nicht länger als sechs Monate an einem Studien- oder Trainingsprogramm teilnehmen.
- Das Working-Holiday-Visum für Hongkong kann man nur einmal im Leben bekommen.
- Die Vergabe ist auf jährlich 300 Visa beschränkt
Weitere Informationen im Netz
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