Zugegeben, Japan ist für einen Work & Travel-Auslandsaufenthalt weniger prädestiniert als die „typischen“ Work & Travel-Länder im englischsprachigen Sprachraum. Dennoch: Wer das Abenteuer Work & Travel auf exotische Art und Weise erleben und sich von der Masse abheben möchte, sollte sein Glück im Inselstaat Japan versuchen. Im Land der Kimonos, Kois und Kirschblüte können junge Menschen wertvolle Lebens- und Arbeitserfahrung sammeln sowie eine gefragte asiatische Sprache lernen.
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Work & Travel mit dem Working-Holiday-Visum
Japan gehört zu den Ländern, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, mit einem Working-Holiday-Visum für Japan das Land zu bereisen und bezahlte Jobs anzunehmen. Aber eines gleich vorweg: Ohne Grundkenntnisse der japanischen Sprache und des asiatischen „Knigge“ wird die Jobsuche schwierig. Das Working-Holiday-Visum für Japan ist zudem an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Hinweis: Für diejenigen, die als Touristen einreisen, keine bezahlten Jobs im Land aufnehmen, aber trotzdem Arbeitserfahrung sammeln möchten, stellen wir auf dieser Seite auch einige Alternativen zum Work and Travel vor, zum Beispiel Praktika oder Freiwilligenarbeit in Japan.
Work & Travel Japan – mit oder ohne Veranstalter?
Wer durch den Inselstaat Japan reisen und nebenbei Jobs für die Reisekasse annehmen möchte, kann seinen Working Holiday-Aufenthalt über einen spezialisierten Reiseveranstalter oder auf eigene Faust organisieren.
Mit Organisation nach Japan
Einfacher und schneller geht es häufig, wenn man seinen Working-Holiday-Aufenthalt über einen Reiseveranstalter bucht. Oftmals bieten die Veranstalter für Working Holiday-Programme Komplettpakete inklusive Flug, Sprachkurs, Visa-Beratung, Unterkunft und Jobvermittlung an. Die Preise solcher Reisepakete variieren abhängig vom Reiseanbieter, der Reisedauer und der Leistungen. Wer mit dem Working-Holiday-Visum nach Japan reist, muss zudem Eigenmittel für einen Rückflug vorweisen können.
Der Vorteil der spezialisierten Reiseveranstalter besteht darin, dass die Veranstalter in der Regel wissen, wer seriöse Jobs anbietet. Außerdem sind die Holiday-Jobber, die ihren Aufenthalt über einen Veranstalter buchen, nicht alleine, wenn sie ankommen. Sie haben sofort eine Unterkunft und erhalten wertvolle Informationen über Land und Leute.
Als Backpacker nach Japan
Wer risikofreudiger ist und Work & Travel Japan auf eigene Faust machen möchte, reist am besten als Backpacker ein und sucht sich ein Hostel in einer der Großstädte. Diese Art zu reisen erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative, da Backpacker sich um Dinge wie das Visum, den Sprachkurs und die Unterkunft selbst kümmern müssen. Backpacker müssen zudem an ausreichend finanzielle Reserven denken, weil es einige Tage bis Wochen dauern kann, bis der erste Job ergattert wird.
Working Holiday-Jobs in Japan
Wer als Holiday-Jobber nach Japan reist, hat in den Ballungsgebieten der Großstädte die besten Chancen, einen Job zu finden. Holiday-Jobber werden vor allem in der Gastronomie oder als Sprachlehrer eingesetzt. Jobber können zudem versuchen, Kontakt zu deutschen Firmen in Japanaufzubauen und dort nach einer Arbeit oder einem Praktikum fragen. Jobs in einer Bar oder einem Nachtclub sind für Ausländer mit Working Holiday Visum übrigens tabu!
Wen es aufs Land zieht, findet in den Skiressorts in der Region Hokkaido saisonale Jobs. In der Landwirtschaft werden gerne Jobs für „Fruit Picker“ angeboten.
Die Verdienstmöglichkeiten für Holiday-Jobber in Japan hängen von der Branche und der Tätigkeit ab. Der Mindestlohn liegt in Japan bei ca. 6,50 Euro. In Japan gilt die 40-Stunden-Woche. Wer in Japan jobben möchte, muss sich auf die japanische Arbeitsmoral einstellen und wissen, dass häufig länger gearbeitet wird. Auch wenn die japanische Regierung seit einigen Jahren versucht, die Arbeitszeiten stärker zu reglementieren, ist es immer noch „normal“ für viele Arbeitnehmer Überstunden zu leisten.
Au-pair in Japan
Ein Au-pair-Aufenthalt in Japan hat nicht viel mit einem Urlaubsaufenthalt zu tun, dennoch müssen Au-pairs, die in einer japanischen Gastfamilie leben und arbeiten, ein Working-Holiday-Visum beantragen, da sie für ihre Mithilfe im Haushalt ein Taschengeld bekommen und in der Regel ein Jahr im Land bleiben. Au-pairs sollten nicht älter als 25 Jahre alt sein und Grundkenntnisse der japanischen Sprache mitbringen. Die Familie muss es dem Au-pair ermöglichen, neben der Arbeit einen Sprachkurs zu besuchen. Die Gastfamilie gewährt dem Au-pair zudem freie Kost und Logis.
Work & Travel in Japan: Voraussetzungen
Wer in Japan jobben möchte, muss Japanisch-Grundkenntnisse aufweisen. Wer überhaupt kein Japanisch spricht, sollte im Vorwege der Reise einen Sprachkurs besuchen. Die meisten Working Holiday-Programme sind an einen Sprachkurs gekoppelt, so dass die Sprachkenntnisse vor der Arbeitsaufnahme aufgefrischt und erweitert werden können.
Visum und medizinischer Schutz
- Wer einen Working Holiday-Aufenthalt plant, das heißt, wer in Japan eine bezahlte Tätigkeit aufnehmen möchte, braucht unbedingt das Working-Holiday-Visum.
Anwärter für das Working-Holiday-Visum müssen wiederum bestimmte Kriterien erfüllen:
- Sie dürfen nicht älter als 25 Jahre alt (in Einzelfällen 30 Jahre) sein und müssen genügend finanzielle Reserven vorweisen.
- Das Working-Holiday-Visum ist ein Jahr lang gültig.
- Außerdem benötigen Holiday-Jobber in spe einen gültigen Reisepass…
- und eine Auslandskrankenversicherung.
Als Impfschutz wird die Tetanus-, Diphtherie-, Polio,- und Hepatitis A-Impfung empfohlen, gegebenenfalls auch eine Impfung gegen Hepatitis B.
Weitere Working Holidays in Japan
Junge Leute, die als Tourist nach Japan reisen, haben verschiedenste Möglichkeiten, im Land umherzureisen und „Work Experience“ zu sammeln. Zu beachten dabei ist, dass Aufenthalte zu touristischen Zwecken unter 90 Tage ohne ein spezielles Visum möglich sind, Touristen aber keine bezahlte Tätigkeit annehmen dürfen. Für kürzere Japanaufenthalte bieten sich unbezahlte Praktika oder Freiwilligendienste an. Teilnehmer solcher Programme arbeiten für eine begrenzte Stundenzahl am Tag und erhalten dafür oft freie Kost und Logis.
Praktikum in Japan
Gerade Studenten oder junge Berufstätige, die Arbeitserfahrung in Japan sammeln aber nicht gleich ein ganzes Jahr bleiben wollen, können ein Kurzpraktikum bis zu drei Monate im Inselstaat absolvieren. Die Praktikums- und Work & Travel-Programme vieler Anbieter ähneln sich, da beides oft eine Kombination aus Arbeit im Gastbetrieb und Besuch einer Sprachschule darstellt. Der Unterschied besteht darin, dass ohne Working Holiday Visum ein Praktikum allerdings nicht vergütet sein darf.
Es empfiehlt sich, Kontakt zu einer deutschen Firma zu suchen, die ihren Sitz in Japan hat und dort anzufragen, ob ein Praktikum möglich ist. Reiseveranstalter, die sich auf die Vermittlung von Praktika in Japan spezialisiert haben, helfen gerne bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz.
Weitere Informationen
Freiwilligenarbeit in Japan
In Japan können freiwillige Helfer – auch „Volunteers“ genannt –an spannenden Projekten teilnehmen. Im Umweltschutz sind zahlreiche Projekte zu finden, die gerne Helfer aufnehmen. Der Volunteer kümmert sich zum Beispiel in Nationalparks um Tiere oder Pflanzen und erhält dafür freie Kost und Logis.
Auch in der ökologischen Landwirtschaft werden immer wieder enthusiastische Helfer gesucht, die mitanpacken können.
Freiwillige Arbeit kann zudem in sozialen Hilfsprojekten geleistet werden, etwa bei Kinderhilfsprojekten. Wer als Volunteer nach Japan reist und nicht länger als drei Monate im Land bleibt, kommt mit einem Touristenvisum aus. Zahlreiche Organisationen stellen ihre Hilfsprojekte online vor und suchen ihre Helfer über das Internet. Zudem gibt es Reiseveranstalter, die sich auf die Vermittlung von Volunteer-Programmen in Japan spezialisiert haben.
Weitere Informationen
>> Freiwilligenarbeit in Japan
Weitere Infos zu Work & Travel Japan
Weitere Informationen zu Work & Travel Japan sowie zu Work and Travel- Programmen findet man auf dem Working Holiday-Fachportal Auslandsjob.de: