Japan gilt unter Backpackern aufgrund der Sprachunterschiede und der ungewohnten Lebensweise noch immer als exotisches Ziel, dabei bestehen hier hervorragende Bedingungen für Work & Travel. Das speziell entwickelte „Working-Holiday-Visum“ ermöglicht seit dem Jahr 2000 Working Holidays in Japan und soll zum gegenseitigen Verständnis der beiden Länder sowie zur Erweiterung der internationalen Perspektive junger Menschen beitragen.

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>> Übersichtstabelle aller Working-Holiday-Visa

Work and Travel Japan mit dem Working-Holiday-Visum

Die Beweggründe für einen längeren Japanaufenthalt sind vielfältig. Sei es, die faszinierende Kultur und die gastfreundlichen Menschen Japans kennen zu lernen oder sich die Sprache anzueignen. Eine gute Möglichkeit, gleich mehrere Interessen miteinander zu verbinden, bietet Work and Travel Japan mit dem Working-Holiday-Visum („Visum für Ferienarbeitsaufenthalte“): Mit dem WHV kannst du bis zu einem Jahr in Japan bleiben und dort sämtliche voll vergüteten Jobs annehmen mit Ausnahme von Jobs, die „gegen die moralischen Vorstellungen Japans“ verstoßen, wie Glücksspiel und Jobs in Einrichtungen, in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Durch diese Kombination bekommst du tiefe Einblicke in die Lebensart Japans und kannst dich gleichzeitig finanziell über Wasser halten.

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Voraussetzungen fürs japanische Working-Holiday-Visum

Staatsbürgerschaft
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass du die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft besitzt (oder die Staatsbürgerschaft von Dänemark, Norwegen, Island, Schweden, Großbritannien, Frankreich, Irland, Australien, Neuseeland, Canada, Portugal, Spanien, Polen, Slowakei, Tschechien, Litauen, Ungarn, Argentinien, Chile, Korea, Taiwan oder Hong Kong).

Für Schweizer gibt es momentan kein Working Holiday Visum, aber längere Aufenthalte inklusive der Möglichkeit, in Japan legal Jobs anzunehmen sind für Schweizer mit Einschränkungen auch über ein Studentenvisum möglich, wenn du gleichzeitig an Sprachunterricht an einer Sprachschule teilnimmst, die für dich ein Studentenvisum beantragen kann

Antragstellung in Deutschland
Die Beantragung des Working-Holiday-Visums muss persönlich in der Botschaft von Japan in Berlin oder in einem der Generalkonsulate in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt a. M. oder München erfolgen.

Antragstellung in Österreich
Die Beantragung des Working-Holiday-Visums muss persönlich in der Botschaft von Japan in Wien erfolgen.

Alter
Bei Antragstellung musst du zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.

Reisepass
Ein gültiger Reisepass ist erforderlich.

Nachweis von finanziellen Mitteln
Als Antragsteller*in musst du über ca. 2.000,- EUR, oder 200.000 YEN, zur Finanzierung der ersten Zeit deines Aufenthaltes nachweisen.

Flugtickets
Du musst entweder ein gebuchtes Hin- und Rückflug-Ticket vorweisen oder nur ein Hinflugticket und dann noch zusätzlich ca. 1200 EUR Geldmittel auf deinem Konto.

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Urlaub vs. Arbeit
Das Visum wird ausdrücklich für einen „Ferien-Arbeitsaufenthalt“ vergeben (Mit der Erlaubnis, vor Ort in Japan zu jobben, wird jungen Backpackern eine Möglichkeit gegeben, die eigene Reisekasse aufzubessern. Eine Zeit- oder Gehaltsbeschränkung gibt es für den bis zu einjährigen Working-Holiday-Aufenthalt in Japan nicht.

Sonstige Voraussetzungen

  • Bei der Einreise über ein Working-Holiday-Visum ist das Mitbringen von Kindern ausgeschlossen.
  • Du solltest bei guter Gesundheit und straffrei sein.
  • Nachweis einer Auslandskrankenversicherung für den gesamten Zeitraum.
  • Du darfst bisher noch kein japanisches Working-Holiday-Visum erhalten haben, da das Working-Holiday-Visum für Japan nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden kann!

Kannst du die Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum nicht zu 100% erfüllen?

Aufenthalte bis zu 90 Tage in Japan lassen sich für Deutsche, Österreicher und Schweizer auch über den Temporary Visitor Status durchführen, welcher der Stempel ist, den du kostenfrei bei Einreise im Flughafen in Japan bekommst. Damit darfst du aber kein Geld in Japan verdienen. Praktika, Freiwilligeneinsätze und Sprachunterricht sind damit aber möglich.

(Stand 2024)

Beantragung des Working-Holiday-Visums für deutsche Staatsbürger

Das Working-Holiday-Visum für Japan muss persönlich bei der japanischen Botschaft beantragt werden. Es ist nicht gebührenpflichtig.

Eine Übersicht über die japanischen Auslandsvertretungen in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München findest du hier. Möglicherweise wirst du als Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter gebeten.

Benötigte Unterlagen für den Antrag:

a) Dein gültiger Reisepass

b) Vollständig ausgefülltes Antragsformular

c) Aktuelles Passfoto (4,5 x 4,5 cm – nicht älter als 6 Monate).

d) Ausgefüllter Lebenslauf auf Englisch oder Japanisch – Das Formblatt stellt die Botschaft von Japan in Deutschland hier bereit.

e) Zeitplan für deinen Working-Holiday-Aufenthalt in Japan – Informationen über die Planung des Aufenthaltes und mögliche Beschäftigungen. Auch dieses Formblatt bitte in Englisch oder Japanisch ausfüllen! Hier geht es zum Vordruck.

f) Formloses Motivationsschreiben für deinen Antrag – Bitte auf Englisch oder Japanisch verfassen. Eine DIN A4-Seite genügt.

g) Kopie eines gültigen Versicherungsscheins für eine Auslandskrankenversicherung über die gesamte Aufenthaltsdauer oder die schriftliche Verpflichtung für die Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenkasse in Japan.

h) Flugticket

i) Finanzieller Nachweis in Form eines Kontoauszuges (mindestens 2.000 € – bei nicht vorhandenen Rückflug mindestens 3.000 €)

Gültigkeit der Working-Holiday-Visa für Japan

Nach der Ausstellung des Visums muss die Einreise nach Japan innerhalb eines Jahres erfolgen. Mit dem Visum hast du die Berechtigung, dich bis zu einem Jahr in Japan aufzuhalten.

Zeitpunkt der Beantragung

Stelle deinen Antrag mindestens drei Wochen vor der geplanten Einreise (offizielle Empfehlung der Botschaft). Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser!

Kosten

Für das japanische Working-Holiday-Visum fallen keine Gebühren an.

Weitere Infos zum WHV von der japanischen Botschaft

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