Reisen & Jobben in Israel – Im Februar 2014 haben Israel und Deutschland eine Absprache zum Working Visa / Working-Holiday-Programm unterzeichnet. Das entsprechende Visum gibt jungen Leuten zwischen 18 und 30 Jahren die Chance Urlaub sowie Kulturaustausch zu erleben und nebenher zu jobben. Wie bei den anderen „WHVs“ (Australien, Kanada etc.) gilt jedoch auch hier: Der Zweck deiner Reise muss in erster Linie Urlaub & Erholung sein. Die Jobs dürfen also lediglich der finanziellen Unterstützung deines Auslandsaufenthalts in Israel dienen. Auf dieser Seite erfährst du von uns, welche Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum Israel gelten, und wir erklären auch, wie man dieses beantragt.
THEMEN DIESER SEITE:
- Voraussetzungen für die Erteilung des Visum
- Working-Holiday-Visum für Israel beantragen
- Visum für Praktikum & Freiwilligenarbeit Israel
- Weitere Informationen zum Israel-Visum
>> Übersichtstabelle aller Working-Holiday-Visa
Voraussetzungen für die Erteilung des Visums
Alter: 18 bis 30 Jahre
Bei der Beantragung des Working-Holiday-Visums für Israel musst du zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
Gültiger Reisepass
Für die Beantragung des Working-Holiday-Visums benötigst du in jedem Fall einen (ab Ausreisedatum) länger als 18 Monate gültigen Reisepass.
Rückflugticket
Jeder Teilnehmer am WHV-Programm muss im Besitz eines Rückflugtickets sein (veränderbare Flugzeiten möglich).
Finanzielle Mittel
Du musst außerdem nachweisen, dass du dich während der ersten drei Monate – bzw. während der Anfangszeit – in Israel ohne zusätzliche Unterstützung finanzieren kannst.
Krankenversicherung
… wie der Nachweis einer ebenfalls umfassenden Krankenversicherung für den gesamten Working-Holiday-Aufenthalt.
Gesundheit
Für eine Teilnahme am israelischen Working-Holiday-Programm musst du einen guten allgemeinen Gesundheitszustand haben. Dabei gilt es auch, für das Visum vorgeschriebene gesundheitliche Voraussetzungen zu erfüllen (keine HIV, Hepatitis und Tuberkulose-Erkrankungen)
Weitere wichtige Infos zum Visum
- Im Laufe eines Jahres (maximale Aufenthaltszeit) dürfen Working-Holiday-Maker in Israel bis zu sechs Monate arbeiten. Der Arbeitgeber muss jedoch nach spätestens drei Monaten gewechselt werden.
- Es ist nicht möglich, Familienangehörige mitzunehmen, auch keine (eigenen) Kinder.
- Das Working-Holiday-Visum für Israel kannst du nur einmal im Leben beantragen.
- Grundsätzlich kann das Visum nach Ablauf der 12 Monate auch nicht verlängert werden. Solltest du jedoch im Rahmen deines Aufenthaltes eine Arbeitsstelle finden, hast du gegebenenfalls die Möglichkeit dein Working-Holiday-Visum bei der Ausländerbehörde vor Ort umwandeln zu lassen.
- Du musst den anfallenden Gebühren in Höhe von 49 € zustimmen.
- Die Einreise mit dem Working-Holiday-Visum darf ausschließlich über den Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv erfolgen!
Working-Holiday-Visum für Israel beantragen
Wenn du als deutscher Staatsbürger am israelischen Working-Holiday-Programm teilnehmen willst, wird dir ein so genanntes „Israeli B1 General Visa“ ausgestellt. Dieses erlaubt dir Israel im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthaltes frei zu bereisen und dort zu arbeiten. Auf Wunsch ist die Ausstellung eines „multiple visa“ möglich. Dies erlaubt die wiederholte Einreise nach Israel.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Das Antragsformular für das Working-Holiday-Visum muss ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige israelische Botschaft gesendet werden.
Passfoto
Dem Antragsformular muss ein aktuelles Passfoto (5 x 5c m) beigelegt werden.
Original-Reisepass
Dein Original-Reisepasses. Der Pass muss in jedem Fall eine Mindestgültigkeit von 18 Monaten ab Einreisetag besitzen
Polizeiliches Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis sollte im Idealfall keine Einträge haben (bei Einträgen erfolgt eine Prüfung) und darf nicht älter sein als drei Monate. Es muss mit Apostille beglaubigt sein.
Nachweis finanzieller Mittel
Zur Beantragung müssen Unterlagen eingereicht werden, die ausreichend finanzielle Mittel nachweisen, um den Working-Holiday-Aufenthalt in Israel während der ersten Monate zu ermöglichen. Dafür benötigst du deine vollständigen Kontoauszüge der letzten drei Monate. Es wird allerdings kein genauer Betrag angegeben, den du vorweisen musst.
Krankenvericherung
Nachweis einer Auslands-Krankenversicherung, die für ein Jahr gültig ist.
Bearbeitungsgebühr bezahlen
Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49 € ist vorort mit EC- oder Kreditkarte zu bezahlen (Stand 2024).
Ablauf der Visa-Beantragung
Antragstellung
Deutsche Staatsangehörige müssen sich zur Antragstellung des Working-Holiday-Visums an die israelische Botschaft in Berlin wenden. Wenn du alle nötigen Unterlagen beisammen hast, musst du das Visum im zuständigen Konsulat in Berlin oder München persönlich beantragen. Die Bearbeitung des Visa-Antrags erfolgt nur dann, wenn alle Dokumente vollständig und im Original vorliegen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 5-10 Arbeitsstage.
Bestätigung des Visums
Nach einer positiven Entscheidung über den Antrag kann der Pass mit Visum persönlich abgeholt werden oder auch mit der Post versandt werden. Dies sollte beim Einreichen des Visumsantrags abgeklärt werden.
Einreise
Die Einreise mit dem Working-Holiday-Visum darf ausschließlich über den Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv erfolgen!
Visum für Praktikum & Freiwilligenarbeit Israel
Das israelische Ferienarbeitsaufenthalts-Visum kannst du nicht nur für Working Holidays bzw. Work and Travel nutzen. Du kannst damit zum Beispiel auch ein Praktikum machen oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten, also Freiwilligenarbeit ohne Vergütung.
Weitere Informationen zum Israel-Visum
- Infos zum Working-Holiday-Programm für Israel
- Infos zum WHV-Abkommen zwischen Deutschland & Israel
- Informationen vom Auswärtigen Amt Israels
- Hier das Working-Holiday-Visum beantragen
Adresse der israelischen Botschaft in Berlin
Botschaft des Staates Israel in Berlin (Konsulat)
Auguste-Viktoria-Str. 74-76
14193 Berlin
Tel: 030 – 8904 5511
Fax: (0)30 – 8904 5309
Sprechzeiten per Telefon: Mo – Do von 14 bis 16 Uhr
eMail: botschaft@israel.de
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