Du begeisterst dich für Kanada und planst eine Reise in den zweitgrößten Staat der Erde? Ein Kanada-Aufenthalt lohnt sich in jedem Fall. Eine ganz besondere Möglichkeit, das Land zu entdecken sind Working Holidays. Neben „Work & Travel“ (wofür du ein Working-Holiday-Visum benötigst) bieten sich noch zahlreiche andere Working Holidays in Kanada, darunter Farmarbeit und Freiwilligenarbeit. Hierfür genügt sogar „nur“ ein Touristen-Visum.
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Working-Holiday-Paradies Kanada
Kanada ist dank der überwältigenden Natur und den faszinierenden Städten eines der beliebtesten Reiseziele überhaupt. Im hohen Norden triffst du gleich auf zwei Kulturkreise: sowohl der französisch- als auch der englischsprachige Raum weisen viele Besonderheiten und langjährige Traditionen auf.
Wenn du während deiner Working Holidays kein Geld verdienst, benötigst du als deutscher Staatsbürger kein Working-Holiday-Visum. Mit einem gültigen Reisepass erhältst du bei der Einreise ein Touristenvisum, mit dem sowohl Farm- und Rancharbeit (bis zu 4 Wochen) als auch Freiwilligenarbeit möglich sind.
Ausnahme Praktikum: Für ein Praktikum in Kanada benötigst du in jedem Fall ein spezielles Visum, egal ob bezahlt oder unbezahlt.
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Farmarbeit in Kanada mit dem Touristenvisum
Mit Farmarbeit entdeckst du Kanada und seine atemberaubenden Landschaften hautnah. In der freien Natur, fernab der großen Städte, genießt du das kanadische Landleben. Du kombinierst eine Reise nach Kanada mit dem Aufenthalt auf einer Farm oder Ranch.
Farmarbeit-Programme gibt es vor allem in Kanadas Westen, z.B. in British Columbia und auf Vancouver Island. Wie viel du auf der Farm arbeitest, hängt vom jeweiligen Hof bzw. dem jeweiligen Farmarbeit-Programm ab (so gibt es z.B. auch die weniger arbeitsintensiven „Farmstays„). Die Dauer von Farmarbeit-Working-Holidays liegt zwischen ein bis vier Wochen.
Die Farmarbeit ist bis zu vier Wochen erlaubt. Für eine längere Arbeitsdauer ist jedoch die Beantragung einer Arbeitserlaubnis im Vorfeld notwendig. Die Freiwilligenarbeit hingegen ist länger möglich, muss aber klar definiert werden.
Freiwilligenarbeit via Touristenvisum in Kanada
Freiwilligenarbeits-Projekte in Kanada finden vor allem im Umweltschutz und im Bereich Wildlife statt. Als Freiwilliger („volunteer“) arbeitest du in Nationalparks und engagierst dich dementsprechend in Tier- und Umweltschutz.
Was in Kanada genau unter Freiwilligenarbeit zu verstehen ist wird hier definiert:
Unter einer freiwilligen Arbeit versteht man in Kanada:
- eine Beschäftigung die nicht mit einem Lohn oder einer Provision vergütet wird
- eine Beschäftigungen, die nicht mit den Tätigkeiten von kanadischen Staatsbürger/Personen mit festem Wohnsitz in Kanada auf dem kanadischen Arbeitsmarkt konkurieren
Eine Tätigkeit die als Freiwilligenarbeit zählt darf also keinem kanadischen Staatsbürger oder einer Person mit festem Wohnsitz in Kanada eine Arbeitsstelle oder die Chance auf Arbeitserfahrung nehmen.
Beispiele für Freiwilligenarbeit in Kanada:
- Freiwilligenarbeit im Vorstand von Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen, die unterstützende Begleitung von Kindern, Telefon-Service in Frauenhäusern oder anderen Hilfswerken
- Nicht entlohnte Arbeit bei Freunden während eines Besuches, die mütterliche Hilfe bei der Kinderpflege eines Neugeborenen, ein Onkel der seinem Neffen bei der Errichtung eines Hauses hilft
- Fernarbeit (via Telefon oder Internet), die von einem nicht in Kanada lebenden Arbeitgeber gestellt wird und auch aus dem Ausland bezahlt wird
- Selbständige Arbeit, die weder Einfluß auf den kanadischen Arbeitsmarkt hat, noch eine Beschäftigungsmöglichkeit für Kanadier darstellt. Bsp.: Ein amerikanischer Farmarbeiter der die Grenze überquert, um auf Feldern aus seinem Grundbesitz zu arbeiten oder ein Bergarbeiter der für seine eigenes Anrecht arbeitet.
- Ein Tourist, der nur für Kost und Logis auf einer Familienfarm arbeitet (teilzeit). Hinweis: Bei einer Arbeitsdauer die 4 Wochen überschreitet ist eine Arbeitserlaubnis (work permit) notwendig, welche schon im Vorfeld vor der Einreise nach Kanada beantragt werden muss.
Working Holidays mit dem kanadischen Touristenvisum
Die kanadische Einwanderungsbehörde erlaubt deutschen Staatsbürgern, ohne Visum einzureisen (Voraussetzung: Du bleibst in Kanada nicht länger als 6 Monate und arbeitest nicht gegen Entgelt).
Bei der Einreise erhältst du gegen Vorlage eines gültigen Reisepasses einen Stempel in den Pass, der als Touristenvisum gilt. Der Stempel gibt die genaue Dauer deines Kanada-Aufenthalts an. In der Regel beträgt die maximale Aufenthaltsdauer für Touristen sechs Monate. Auf diese Weise sind in Sachen Working Holidays Farmarbeit (bis maximal 4 Wochen) und Freiwilligenarbeit möglich.
Ab dem 29.9.2016 benötigen deutsche Staatsbürger für die Einreise als Tourist per Luftweg eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Diese Genehmigung wird elektronisch mit dem Reisepass verknüpft und ist fünf Jahre oder bis zum Ablaufdatum des Reisepasses gültig. Du kannst die eTA ganz einfach und innerhalb weniger Minuten für 7 $ CAD auf dieser Seite beantragen.
Voraussetzungen für die Einreise nach Kanada
- Dein Reisepass muss mindestens für den Aufenthalt in Kanada gültig sein (es reicht ein vorläufiger deutscher Reisepass).
- Bei Einreise muss ein ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten und Rückflugticket nachweisen können (aktueller Kontoauszug mit Bankstempel oder Traveller-Schecks).
- Du musst gesund sein. Ggf. kannst du gebeten werden, dich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen. In (seltenen) Sonderfällen kann die Einreise verboten werden.
- Vorherige Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (eTA).
- Das Arbeiten gegen Bezahlung ist nicht erlaubt (nur mit einem Arbeitsvisum oder dem Working-Holiday-Visum).
- Freiwilligenarbeit und Farmarbeit (bis max. 4 Wochen) sowie jegliche andere Arbeit ohne Vergütung (mit Unterkunft in Kanada) sind mit dem Touristenvisum erlaubt.
- Studienaufenthalte bis zu einer Dauer von 6 Monaten sind erlaubt.
Solltest du nicht im Besitz eines nationalen (deutschen) Reisepasses, sondern nur eines Reisedokumentes (engl.: „travel document“ / franz.: „document de voyage“) sein, benötigst du ein Visum. Nähere Erläuterungen und den Online-Antrag für ein Besuchervisum findest du auf den Seiten der kanadischen Einwanderungsbehörde.
Sonderfälle
Das kanadische Einwanderungsgesetz behält sich vor, ein Einreiseverbot in besonderen Ausnahmefällen auch an deutsche Staatsangehörige zu verhängen.
Personengruppen, die nicht zur Einreise nach Kanada zugelassen sind:
- Personen, die durch ihre Einreise die Gesundheit oder Sicherheit der kanadischen Einwohner gefährden
- Personen, die Straftaten begangen oder eine kriminelle Vergangenheit haben
- Personen, die auf die Unterstützung des Staates angewiesen sein könnten (z.B. auf Grund von Bedürftigkeit oder Krankheit) sowie
- Personen, die an einem Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt waren.
Zugehörige der genannten Personenkreise sollten sich vor Abreise and die Visa- und Einwanderungsabteilung der kanadischen Botschaft in Berlin wenden.
Besucherstatus ändern
Wenn sich nach deiner Einreise der Zweck des Aufenthaltes oder die Aufenthaltsdauer ändern sollten, so musst du dich an die Kanadische Einwanderungsbehörde wenden. Eine Veränderung des Aufenthaltsstatus, eine Verlängerung der Dauer oder gar ein Visumsantrag sind dort möglich. Alle Anträge diesbezüglich müssen mindestens drei Wochen vor dem planmäßigen Ende deines Aufenthaltes gestellt werden.
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