Seit Mitte Oktober 2016 können deutsche Staatsbürger zwischen 18 und 30 Jahren das Working-Holiday-Visum für Argentinien beantragen und so für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 12 Monaten in den südamerikanischen Land leben, arbeiten und reisen. Mit dem Working-Holiday-Visum für Argentinien können für 6 Monate bezahlte Jobs ausgeübt werden und bis zu 6 Monate an verschiedenen Weiterbildungs-/Studienkursen teilgenommen werden. Wie bei den anderen Working-Holiday-Visa soll der Zweck der Reise aber vorrangig der Urlaub und nicht das Arbeiten sein. Das heißt, die angenommenen Jobs sollen nur zur Finanzierung des Aufenthaltes dienen. Wir verraten dir auf dieser Seite, welche Voraussetzungen du für das Visum erfüllen musst und wie du dieses beantragen kannst.
THEMEN DIESER SEITE:
- Voraussetzungen für die Erteilung des Visums
- Das Working-Holiday-Visum für Argentinien beantragen
- Weitere Infos zum Working-Holiday-Visum in Argentinien
- Übersicht der argentinischen Botschaften und Konsulate in Deutschland
- Linktipps
>> Übersichtstabelle aller Working-Holiday-Visa
Voraussetzungen für die Erteilung des Visums
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Working-Holiday-Visum für Argentinien beantragen zu können:
- Deutscher Staatsbürger – Inhaber eines deutschen Reisepasses
- bei der Beantragung nicht jünger als 18 und nicht älter als 30 Jahre alt
- die Einreise mit unterhaltsberechtigten Kindern ist nicht erlaubt
- das WHV für Argentinien wird zum ersten Mal beantragt
- keinerlei Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis (dieses muss ins Spanische übersetzt und einfach apostilliert werden)
- Nachweis ausreichend finanzieller Mittel für die Anfangszeit (2.500 €)
- Rückflugticket nach Deutschland oder Nachweis der nötigen finanziellen Mittel zum Erwerb des Tickets
- Nachweis einer Auslandskranken- und Unfallversicherung, die eine Summe von mindestens 300.000 € abdeckt
- Bezahlung der Visumsgebühren in Höhe von 150 €
Auch die Erfüllung all dieser Bedingungen kann die Ausstellung des Visums nicht zu 100 % garantieren. Die letztendliche Entscheidung liegt beim argentinischen Staat, welcher durch die Konsularbeamten in Deutschland vertreten wird.
Das Working-Holiday-Visum für Argentinien beantragen
Die Beantragung des Working-Holiday-Visums erfolgt persönlich beim dem nach dem Wohnort zuständigen argentininischen Konsulat. Folgende Unterlagen müssen dafür im Original und als Fotokopie vorgelegt werden:
- ein gültiger deutscher Reisepass mit midestens einer ungenutzten Seite
- ausgefülltes Antragsformular
- Passbild mit den Maßen 4 x 4 cm
- polizeiliches Führungszeugnis mit keinerlei Eintragungen in den letzten 3 Jahren
- Eidesstattliche Erklärung, dass keine Vorstrafen/polizeilichen Eintragungen in anderen Ländern existieren
- Rückflugticket nach Deutschland bzw. zum üblichen Wohnort oder Nachweis zusätzlicher finanzieller Mittel für das Rückflugticket
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 2.500 € für den Lebensunterhalt in der Anfangzeit. Der Nachweis kann durch Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate erfolgen.
- Nachweis einer Auslandskranken- und Unfallversicherung
- 150 € Visumsgebühr
- Persönliches Gespräch beim Konsularbeamten
Weitere Infos zum Working-Holiday-Visum in Argentinien
Es gibt keine Möglichkeit das Working-Holiday-Visum für Argentinien zu verlängern. Es handelt sich dabei allerdings um ein Multiple-Entry-Visum, was bedeudet, dass man während der 12 Monate beliebig oft ein- und ausreisen kann. Da das Hauptziel des Working-Holiday-Programms für Argentinien dem Tourismus und der Freizeitgestaltung dient, darf man lediglich maximal 6 Monate bezahlten Jobs nachgehen. Zusätzlich kannst du aber auch bis zu 6 Monate an Studien- und Weiterbildungskursen teilnehmen.
Übersicht der argentinischen Botschaften und Konsulate in Deutschland
Botschaft der argentinischen Republik in Berlin
Zuständig für: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Adresse: Kleiststraße 23-26
Telefon: +49 30 22 66 890
E-Mail: info_ealem@mrecic.gov.ar
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09.00 – 17.00 Uhr
Generalkonsulat der Argentinischen Republik in Frankfurt a. M.
Zuständig für: Hessen, Baden-Württemberg und Bayern
Adresse: Eschersheimer Landstraße 19-21
Telefon: +49 69 97 20 030
E-Mail: cfran@mrecic.gov.ar
Konsulat der Argentinischen Republik in Bonn
Zuständig für: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Adresse: Robert-Koch-Straße 104
Telefon: +49 228 24 96 288
Öffnungszeiten: 09.00 – 17.00 Uhr
Generalkonsul der Argentinischen Republik in Hamburg
Zuständig für: Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Adresse: Mönckebergstraße 22
Telefon: +49 40 44 18 46 00
E-Mail: chamb@mrecic.gov.ar
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09.00 – 16.00 Uhr
Linktipps:
>> Antragsformular für das Working-Holiday-Visum Argentinien
>> Infos zum Working-Holiday-Programm bei der Botschaft
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