Seit Mitte Oktober 2016 können deutsche Staatsbürger zwischen 18 und 30 Jahren das Working-Holiday-Visum für Argentinien beantragen und so für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 12 Monaten in den südamerikanischen Land leben, arbeiten und reisen. Mit dem Working-Holiday-Visum für Argentinien können für 6 Monate bezahlte Jobs ausgeübt werden und bis zu 6 Monate an verschiedenen Weiterbildungs-/Studienkursen teilgenommen werden. Wie bei den anderen Working-Holiday-Visa soll der Zweck der Reise aber vorrangig der Urlaub und nicht das Arbeiten sein. Das heißt, die angenommenen Jobs sollen nur zur Finanzierung des Aufenthaltes dienen. Wir verraten dir auf dieser Seite, welche Voraussetzungen du für das Visum erfüllen musst und wie du dieses beantragen kannst.

THEMEN DIESER SEITE:

>> Übersichtstabelle aller Working-Holiday-Visa

Voraussetzungen für die Erteilung des Visums

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Working-Holiday-Visum für Argentinien beantragen zu können:

  • Deutscher Staatsbürger – Inhaber eines deutschen Reisepasses
  • bei der Beantragung nicht jünger als 18 und nicht älter als 30 Jahre alt
  • die Einreise mit unterhaltsberechtigten Kindern ist nicht erlaubt
  • das WHV für Argentinien wird zum ersten Mal beantragt
  • keinerlei Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis (dieses muss ins Spanische übersetzt und einfach apostilliert werden)
  • Nachweis ausreichend finanzieller Mittel für die Anfangszeit (2.500 €)
  • Rückflugticket nach Deutschland oder Nachweis der nötigen finanziellen Mittel zum Erwerb des Tickets
  • Nachweis einer Auslandskranken- und Unfallversicherung, die eine Summe von mindestens 300.000 € abdeckt
  • Bezahlung der Visumsgebühren in Höhe von 150 €

Auch die Erfüllung all dieser Bedingungen kann die Ausstellung des Visums nicht zu 100 % garantieren. Die letztendliche Entscheidung liegt beim argentinischen Staat, welcher durch die Konsularbeamten in Deutschland vertreten wird.

Das Working-Holiday-Visum für Argentinien beantragen

Die Beantragung des Working-Holiday-Visums erfolgt persönlich beim dem nach dem Wohnort zuständigen argentininischen Konsulat. Folgende Unterlagen müssen dafür im Original und als Fotokopie vorgelegt werden:

  • ein gültiger deutscher Reisepass mit midestens einer ungenutzten Seite
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Passbild mit den Maßen 4 x 4 cm
  • polizeiliches Führungszeugnis mit keinerlei Eintragungen in den letzten 3 Jahren
  • Eidesstattliche Erklärung, dass keine Vorstrafen/polizeilichen Eintragungen in anderen Ländern existieren
  • Rückflugticket nach Deutschland bzw. zum üblichen Wohnort oder Nachweis zusätzlicher finanzieller Mittel für das Rückflugticket
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 2.500 € für den Lebensunterhalt in der Anfangzeit. Der Nachweis kann durch Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate erfolgen.
  • Nachweis einer Auslandskranken- und Unfallversicherung
  • 150 € Visumsgebühr
  • Persönliches Gespräch beim Konsularbeamten

Weitere Infos zum Working-Holiday-Visum in Argentinien

Es gibt keine Möglichkeit das Working-Holiday-Visum für Argentinien zu verlängern. Es handelt sich dabei allerdings um ein Multiple-Entry-Visum, was bedeudet, dass man während der 12 Monate beliebig oft ein- und ausreisen kann. Da das Hauptziel des Working-Holiday-Programms für Argentinien dem Tourismus und der Freizeitgestaltung dient, darf man lediglich maximal 6 Monate bezahlten Jobs nachgehen. Zusätzlich kannst du aber auch bis zu 6 Monate an Studien- und Weiterbildungskursen teilnehmen.

Übersicht der argentinischen Botschaften und Konsulate in Deutschland

Botschaft der argentinischen Republik in Berlin

Zuständig für: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Adresse: Kleiststraße 23-26

Telefon: +49 30 22 66 890

E-Mail: info_ealem@mrecic.gov.ar

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09.00 – 17.00 Uhr

Generalkonsulat der Argentinischen Republik in Frankfurt a. M.

Zuständig für: Hessen, Baden-Württemberg und Bayern

Adresse: Eschersheimer Landstraße 19-21

Telefon: +49 69 97 20 030

E-Mail: cfran@mrecic.gov.ar

Zuständig für: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Adresse: Robert-Koch-Straße 104

Telefon: +49 228 24 96 288

Öffnungszeiten: 09.00 – 17.00 Uhr

Generalkonsul der Argentinischen Republik in Hamburg

Zuständig für: Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Adresse: Mönckebergstraße 22

Telefon: +49 40 44 18 46 00

E-Mail: chamb@mrecic.gov.ar

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09.00 – 16.00 Uhr

Linktipps:

>> Antragsformular für das Working-Holiday-Visum Argentinien

>> Infos zum Working-Holiday-Programm bei der Botschaft

>> Reisehinweise für Argentinien beim Auswärtigen Amt

>> Work and Travel in Argentinien

Die wichtigsten Schritte zu deinem Work and Travel-Abenteuer

Schritt 1

Working-Holiday-Visum beantragen

Working-Holiday-Visum beantragen

Das Working-Holiday-Visum ist deine Eintrittskarte in Länder wie Australien, Neuseeland, Kanada, Japan oder Chile, um in diesen für 12 Monate reisen und arbeiten zu dürfen. Für einige Länder (Australien, Neuseeland) ist die Beantragung relativ unkompliziert, für andere Länder (Kanada, Japan) steht dir hingegen ein nicht ganz einfaches Antragsverfahren bevor. >>..Weiterlesen

Schritt 2

Den passenden Flug finden

Den passenden Flug finden

Der Flug ist einer der größten Kostenpunkte deines Work and Travel-Trips und somit natürlich auch ein überaus wichtiger Planungsschritt. Besonders beliebt bei Work and Travellern sind die sogenannten Open-Return-Tickets mit einem flexiblen Rückflugtermin. Bei diesen Tickets wird das Rückflug-Datum entweder offen gelassen oder du kannst es später kostenlos umbuchen. >>..Weiterlesen

Schritt 3

Auslandskreditkarte beantragen

Auslandskreditkarte beantragen

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt kann man auf eine eigene Kreditkarte nicht verzichten. Auch wenn du bisher sehr gut ohne ausgekommen bist, solltest du dir für deinen Work and Travel-Aufenthalt unbedingt eine eigene Kreditkarte zulegen, damit du im Ausland kostenlos bezahlen und Geld abheben kannst. Die Beantragung ist ebenso kostenlos. >>..Weiterlesen

Schritt 4

Auslandskrankenversicherung abschließen

Auslandskrankenversicherung abschließen

Auf eine Auslandskrankenversicherung darfst du bei einem Work and Travel-Aufenthalt auf keinen Fall verzichten. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist eine Voraussetzung, um überhaupt mit dem Working-Holiday-Visum in dein Zielland einreisen zu dürfen. Das ist gut so, denn die deutsche Krankenversicherung kommt nicht für die Kosten eines Arzt- oder Krankenhausbesuchs..Weiterlesen

Schritt 5

Rucksack und Backpacking-Equipment

Rucksack und Backpacking-Equipment

Das wichtigste Utensil eines Work and Travellers ist natürlich der Backpack. Als dein ständiger Begleiter wird er dir auf deiner Reise treue Dienste leisten. Wir haben unsere User gefragt, wie der optimale Rucksack für einen aussehen würde und nach diesen Vorgaben den „Work and Traveller“-Rucksack für Frauen und Männer entwickelt...Weiterlesen

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