An japanischen Universitäten studieren bislang nicht viele europäische Studenten, was neben den mangelnden Sprach- kenntnissen sicherlich auch an den ungewohnten Gegebenheiten in dem asiatischen Land liegt. Die USA und Europa stellen lediglich 5 Prozent aller ausländischen Studenten in Japan. Aber gerade  deswegen zahlt sich ein Studium in Japan in Sachen Lebenslauf aus. Auf dieser Seite bekommst du alle wichtigen Informationen rund um das Studentenvisum für Japan.

Studieren in Japan

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Japan: Land der aufgehenden Sonne

Sushi, Kimonos, Sumo, Samurais und Sudoku – das sind Dinge, die man aus dem „Land der aufgehenden Sonne“ kennt. Die vielschichtige Vergangenheit und Eigenartigkeit Japans trifft jedoch vielfach auf westliche Einflüsse. Einerseits reicht die japanische Kultur Jahrtausende zurück, andererseits nimmt sie viele äußere Einflüsse auf und kreiert immer neue Trends. Um tiefere Einblicke in die traditionelle sowie die moderne Lebensart Japans zu erhalten, empfiehlt sich ein längerer Studienaufenthalt auf den Pazifik-Inseln.

Ein Studium in Japan – mit dem Studentenvisum

Japan gilt als eines der am höchsten entwickelten Industrieländer der Welt und dementsprechend vielfältig, hochwertig und anerkannt sind auch die angebotenen Studiengänge. Ein Universitätsstudium in Japan ist wie das in Deutschland neu eingeführte Bachelor-Master-System aufgebaut. Der Bachelor (Gakushi) wird in der Regel nach vier Jahren, der Master (Shushi) nach weiteren zwei Jahren erlangt. Der Doktortitel (Hakushi) ist anschließend in Form eines Promotionsstudiums erwerbbar. Dieses kann zwischen drei und fünf Jahren dauern.

Allerdings ist ein Studium in Japan auch nicht gerade billig. Je nach Universität, Studiengang und absolvierter Semesterzahl zahlst du zwischen ca. 500.000 und 4.000.000 YEN (4.000 bis 33.000 EUR) an Gebühren pro Studienjahr. Durch entsprechende Stipendien und Förderprogramme lässt sich bei vielen Bewerbern ein Großteil der Gebühren aber auch rückfinanzieren. Dafür ist es notwendig, sich frühzeitig (ca. ein Jahr vor Studienbeginn) über die möglichen Studienförderungsprogramme und die Zulassungsbestimmungen der Hochschulen zu informieren, um keine Fristen zu verpassen.

Die Voraussetzungen für das Studentenvisum in Japan

Grundvoraussetzung für einen Studienaufenthalt ist die Studienzulassung an einer japanischen Hochschule. Dabei variieren die Aufnahmebedingungen der einzelnen Universitäten stark. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, sich frühzeitig bei der jeweiligen Universität um die erforderlichen Informationsmaterialien zu „International Student Office“ (das sog. Ryugakusei Center) der entsprechenden Hochschule. Beim anfallenden Schriftverkehr ist es empfehlenswert, internationale Antwortscheine (Porto für den Rückversand von Standardbriefen aus dem Ausland) beizulegen.

Aufnahme- und Sprachprüfungen sind in der Regel Voraussetzung für eine Studienzulassung

Ein Großteil der Hochschulen verlangen bei Studienvorhaben auf Japanisch das Ablegen des Japanese-Language Proficiency Test (JLPT) bzw. des Examination for Japanese University Admission for International Students (EJU). Informationen hierzu erhält man bei der Japan Student Services Organization JASSO. Bei internationalen Studiengängen wird in der Regel der bestandene TOEFL-Test vorausgesetzt.

Bei einer selbstständigen Bewerbung um einen Studienplatz in Japan werden allgemein folgende Bewerbungsunterlagen angefordert:

  • ein Antrag auf Zulassung zum Studium
  • der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (bei den meisten ein deutsches Abitur)
  • eine Aufstellung sämtlicher bisher erreichten Studienleistungen(Scheine, Zwischenprüfung/Vordiplom, erworbene akademische Titel usw.). Da die Universitäten die Anrechenbarkeit der bisher erbrachten Leistungen und Nachweise individuell prüfen, müssen diese übersetzt und erläutert werden.
  • ein Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse – dieser Nachweis kann durch die  Internationale Standardprüfung JLPT, die in Deutschland einmal jährlich im Dezember von der Japan Foundation (vertreten durch das Japanische Kulturinstitut Köln) durchgeführt wird, erbracht werden. Die Zertifikate werden vom japanischen Außen- und Kultusministerium offiziell anerkannt. Prüfungszentren in Deutschland sind die VHS Düsseldorf, die VHS Stuttgart und die Humboldt-Universität in Berlin. Die Kursanmeldung muss an derjenigen Institution erfolgen, an der du die Prüfung ablegen möchtest.
  • Die neue Prüfung Examination for Japanese University Admission for International Students“ (EJU) ersetzt seit 2002 die Kombination aus Sprachtest (JLPT) und dem überholten Eignungstest „General Examination for Foreign Students„. Der Test ist allerdings bislang nur im asiatischen Raum abzulegen, was die Teilnahme an der Prüfung wesentlich erschwert.
  • Bürge in Japan zur Sicherstellung der Zahlung der Studiengebühren.

Die Beantragung des Studentenvisums für Japan

Um ein Semester oder ein längeres Studium in Japan absolvieren zu dürfen, benötigst du in erster Linie ein Studentenvisum. Der einfachste Weg an ein Studentenvisum für Japan zu kommen, führt in der Regel über Austauschprogramme der heimischen Hochschulen mit ihren japanischen Partneruniversitäten. Hierfür sind die akademischen Auslandsämter der heimischen Hochschulen die erste Anlaufadresse. Der Vorteil: Neben der Erleichterung des Schriftverkehrs entfallen häufig die Studiengebühren. Meist wird das Visum dann von der japanischen Universität beantragt, die bei der Anmeldung des Auslandsaufenthalts die nötigen Dokumente anfordert. In Zusammenarbeit mit der Einreisebehörde verschickt die japanische Hochschule daraufhin das „Certificate Eligibility for Status Residence“ (CESR) – ein temporäres Dokument, das sich bei der japanischen Botschaft oder den Konsulaten in ein Visum umwandeln lässt.

Wer sich in Eigeninitiative auf regulärem Weg um ein Studentenvisum bemüht, kann dies bei den zuständigen Stellen in Japan oder der japanischen Botschaft bzw. den Konsulaten in Deutschland tun. Visa-Interessierte werden von Seiten der japanischen Botschaft dazu angehalten, sich aufgrund der unterschiedlichen Reiseanforderungen persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung zu melden.

Grundsätzlich werden Visa für Japan ausgestellt, wenn Antragsteller die folgenden Erfordernisse erfüllen:

  • Der Antragsteller ist im Besitz eines gültigen Reisepasses und zur Rückreise in sein Heimatland berechtigt.
  • Alle eingereichten Unterlagen müssen authentisch, vollständig und angemessen sein.
  • Die in Japan auszuführende Tätigkeit und Aufenthaltsdauer entsprechen den Erfordernissen des Einwanderungsgesetzes.
  • Keiner der Punkte aus § 5 Absatz 1 des Einwanderungsgesetztes trifft auf den Antragsteller zu.

Arbeiten mit dem Studentenvisum

Aufgrund der regelmäßigen Änderung der Arbeitsbestimmungen, sollten diese bei der zuständigen Botschaft und den Konsulaten in Deutschland erfragt werden. Prinzipiell gilt, dass das Jobben neben dem Studium innerhalb einer bestimmten Anzahl an Wochenstunden erlaubt ist. Von bezahlten Arbeiten mit einem Touristenvisum ist abzuraten.

Die wichtigsten Schritte zu deinem Work and Travel-Abenteuer

Schritt 1

Working-Holiday-Visum beantragen

Working-Holiday-Visum beantragen

Das Working-Holiday-Visum ist deine Eintrittskarte in Länder wie Australien, Neuseeland, Kanada, Japan oder Chile, um in diesen für 12 Monate reisen und arbeiten zu dürfen. Für einige Länder (Australien, Neuseeland) ist die Beantragung relativ unkompliziert, für andere Länder (Kanada, Japan) steht dir hingegen ein nicht ganz einfaches Antragsverfahren bevor. >>..Weiterlesen

Schritt 2

Den passenden Flug finden

Den passenden Flug finden

Der Flug ist einer der größten Kostenpunkte deines Work and Travel-Trips und somit natürlich auch ein überaus wichtiger Planungsschritt. Besonders beliebt bei Work and Travellern sind die sogenannten Open-Return-Tickets mit einem flexiblen Rückflugtermin. Bei diesen Tickets wird das Rückflug-Datum entweder offen gelassen oder du kannst es später kostenlos umbuchen. >>..Weiterlesen

Schritt 3

Auslandskreditkarte beantragen

Auslandskreditkarte beantragen

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt kann man auf eine eigene Kreditkarte nicht verzichten. Auch wenn du bisher sehr gut ohne ausgekommen bist, solltest du dir für deinen Work and Travel-Aufenthalt unbedingt eine eigene Kreditkarte zulegen, damit du im Ausland kostenlos bezahlen und Geld abheben kannst. Die Beantragung ist ebenso kostenlos. >>..Weiterlesen

Schritt 4

Auslandskrankenversicherung abschließen

Auslandskrankenversicherung abschließen

Auf eine Auslandskrankenversicherung darfst du bei einem Work and Travel-Aufenthalt auf keinen Fall verzichten. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist eine Voraussetzung, um überhaupt mit dem Working-Holiday-Visum in dein Zielland einreisen zu dürfen. Das ist gut so, denn die deutsche Krankenversicherung kommt nicht für die Kosten eines Arzt- oder Krankenhausbesuchs..Weiterlesen

Schritt 5

Rucksack und Backpacking-Equipment

Rucksack und Backpacking-Equipment

Das wichtigste Utensil eines Work and Travellers ist natürlich der Backpack. Als dein ständiger Begleiter wird er dir auf deiner Reise treue Dienste leisten. Wir haben unsere User gefragt, wie der optimale Rucksack für einen aussehen würde und nach diesen Vorgaben den „Work and Traveller“-Rucksack für Frauen und Männer entwickelt...Weiterlesen

Work and Travel-Planungstools