Seit Anfang 2014 gibt es ein Working-Holiday-Programm und ein entsprechendes Working-Holiday-Visum für Chile. Junge Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren können mit diesem „Visum für einen befristeten Aufenthalt“ (das auch für Praktika und ein FSJ verwendet werden kann) bis zu ein Jahr lang in Chile bleiben und dürfen in dieser Zeit bezahlte Jobs annehmen. Wie bei den anderen „WHVs“ (Australien, Kanada etc.) muss dabei aber Zweck der Reise vorrangig ein Urlaub sein (das Arbeiten darf also nur der finanziellen Unterstützung dieses Auslandsaufenthalts in Chile dienen). Auf dieser Seite sagen wir dir, welche Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum für Chile gelten, und erklären, wie man es beantragt.

THEMEN DIESER SEITE:

>> Übersichtstabelle aller Working-Holiday-Visa

Voraussetzungen für die Erteilung des Visums

18 bis 30 Jahre
Bei der Beantragung des Working-Holidays-Visums für Chile muss man zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.

Gültiger Reisepass
Ein gültiger Reisepass ist bei der Beantragung unerlässlich…

Rückflugticket
…ebenso der Nachweis eines gültigen Rückflugtickets.

Finanzielle Mittel
Um das WHV für Chile zu erhalten, muss man bei der Beantragung einen gewissen Betrag an finanziellen Rücklagen nachweisen können.

Krankenversicherung
Eine gültige Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts (Krankenhaus-Behandlungen und Rückführungs-Kosten müssen abgedeckt sein).

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Gesundheit
Ein guter allgemeiner Gesundheitszustand ist ebenfalls Voraussetzung für die Teilnahme am chilenischen Working-Holiday-Programm.

Weitere wichtige Infos zum Visum:

  • Bei den (Ferien-)Jobs in Chile darf man nicht länger als sechs Monate für den gleichen Arbeitgeber tätig sein.
  • Das Working-Holiday-Visum für Chile darf man nur einmal im Leben beantragen.
  • Familienmitglieder dürfen mit dem Visum nicht für den Aufenthaltszeitraum mit nach Chile reisen, auch keine Kinder.
  • Mit dem Visum kann man mehrmals nach Chile einreisen (also zwischenzeitlich ausreisen).

Das Working-Holiday-Visum für Chile beantragen

Wer als deutscher Staatsbürger am Working-Holiday-Programm Chile teilnehmen möchte, muss ein so genanntes „Visum für einen befristeten Aufenthalt“ beantragen. In den Konsulaten werden nur Anträge akzepiert, die online gestellt wurden. Dein Visa-Status kannst du dabei jederzeit online einsehen.

>> Hier geht es zur Online-Beantragung für das Working-Holiday-Visum für Chile

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular
Das Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben sein. Dabei ist es auch wichtig die Telefonnummer einer Kontaktperson in Chile anzugeben.

Passfoto
Für den Visums-Antrag muss ein biometrisches Passfoto hochgeladen werden (5x5cm, weißer Hintergrund, Gesicht frontal)

Kopie Reisepass
Eine Fotokopie des Reisepasses. Der Pass muss länger gültig sein als die Gültigkeitsdauer die des zu erteilenden Visums.

Polizeiliches Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis sollte im Idealfall (bei Einträgen erfolgt eine Prüfung) keine Einträge haben und darf nicht älter als zwei Monate sein.

Ärztliches Gesundheitszeugnis
Man muss sich vom Hausarzt ein so genanntes „Ärztliches Untersuchungsformular“ ausfüllen lassen und dies dem Visumsantrag beilegen.

>> Formular für gesundheitliches Untersuchungszeugnis

Nachweis finanzieller Mittel

Für den schriftlichen Nachweis der finanziellen Mittel gelten folgende Regelungen:

1. Möglichkeit

Eine notarielle eidesstattliche Erklärung bzw. „Verpflichtungserklärung“ der Eltern (mit der die Eltern nachweisen, dass sie für die Reise- und Lebensunterhaltskosten aufzukommen).

Formular zur Verpflichtserklärung der Eltern

2. Möglichkeit

Ein von der Bank unterzeichneter und abgestempelter Finanzstatusbericht oder eine Liquidätsbescheinigung.

Weitere wichtige Unterlagen

  • Hin- und Rückflugticket bzw. finanzielle Rücklagen zur Buchung des Rückflugs.
  • Gültige Unfall- und Krankenversicherung, die für die Dauer des Aufenthaltes Behandlungen im Krankenhaus sowie die Kosten für die Rückführung ins Heimatland decken.
  • Motivationsschreiben, in dem du deine Beweggründe und Vorhaben in Chile angibst.
  • Ho(s)telreservierung für die ersten Tage.

Antragstellung

Wenn man alle Unterlagen beisammen, müssen diese (mitsamt des ausgefüllten und unterschrieben Antragformulars) online eingereicht werden. Die Bearbeitung des Visa-Antrags erfolgt erst dann, wenn alle Dokumente vollständig vorliegen.

Bearbeitungszeit: Nach Abgabe der Unterlagen dauert es mindestens sechs Wochen, bis das Visum erteilt wird.

Persönliche Abholung: Das Working-Holiday-Visum für Chile muss man persönlich in der Botschaft abholen. Dazu wird ein Termin vereinbart, zu dem man seinen Reisepass mitbringen muss.

Einreisefrist: Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen.

Hinweis: In einigen wenigen Fällen kann es vorkommen, dass der Botschafter/Konsul weitere Unterlagen verlangt und/oder ein persönliches Gespräch mit dem Antragsteller führen möchte.

Visum für Praktikum & Freiwilligenarbeit Chile

Das chilenische „Visum für einen befristeten Aufenthalt“ kann man nicht nur für Working Holidays bzw. Work and Travel nutzen, sondern beispielsweise auch für ein Praktikum oder ein Freiwilliges Soziales Jahr, also für Freiwilligenarbeit.

Ausgesuchte Programm-Angebote in Chile:

>> Freiwilligenarbeit-Projekte in Chile

Adressen der chilenischen Botschaften

Chilenische Botschaft Berlin (Konsulat)

Zuständig für: Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Mohrenstr. 42
10117 Berlin

Telefon: +49 30 726203901 | Fax: +49 30 2044312
eMail: consulado1@echile.de (für Visafragen)

Öffnungszeiten: Mo – Fr von 9:00 bis 13:00 Uhr

Chilenische Botschaft Frankfurt (Generalkonsulat)

Zuständig für: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.

Humboldtstr. 94
60318 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 550194 | Fax: +49 69 550195
eMail: cgfrande@yahoo.com

Öffnungszeiten: Mo – Fr von 08:30 bis 13:30 Uhr

Chilenische Botschaft Hamburg (Generalkonsulat)

Zuständig für: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein

Hirschgraben 30
22089 Hamburg

Telefon: +49 40 457585 | Fax: +49 40 45 46 05
eMail : congechile_hamburgo@t-online.de

Öffnungszeiten: Mo – Fr von 08.30 bis 13.00 Uhr

Chilenische Botschaft München (Generalkonsulat)

Zuständig für: Baden-Württemberg und Bayern

Innere Wiener Str. 11a
81667 München

Telefon: +49 89 189 446 00 | Fax: +49 89 189 44 60 10
eMail: cgmuc.visas@gmail.com (Visa-Angelegenheiten)

Öffnungszeiten: Mo – Fr. von 08.00 bis 13.00 Uhr

Weitere Infos zum Working-Holiday-Visum Chile:

>> Antragsformular für das Working-Holiday-Visum Chile

>> Infos zu den verschiedenen Visatypen

>> Work and Travel in Chile

Ausgesuchte Programme für Chile

Du interessierst dich für Work & Travel Programmangebote in Chile? Dann findest du hier eine Auswahl von verschiedenen Veranstaltern und Organisationen:

>> Work & Travel Programme in Chile

Die wichtigsten Schritte zu deinem Work and Travel-Abenteuer

Schritt 1

Working-Holiday-Visum beantragen

Working-Holiday-Visum beantragen

Das Working-Holiday-Visum ist deine Eintrittskarte in Länder wie Australien, Neuseeland, Kanada, Japan oder Chile, um in diesen für 12 Monate reisen und arbeiten zu dürfen. Für einige Länder (Australien, Neuseeland) ist die Beantragung relativ unkompliziert, für andere Länder (Kanada, Japan) steht dir hingegen ein nicht ganz einfaches Antragsverfahren bevor. >>..Weiterlesen

Schritt 2

Den passenden Flug finden

Den passenden Flug finden

Der Flug ist einer der größten Kostenpunkte deines Work and Travel-Trips und somit natürlich auch ein überaus wichtiger Planungsschritt. Besonders beliebt bei Work and Travellern sind die sogenannten Open-Return-Tickets mit einem flexiblen Rückflugtermin. Bei diesen Tickets wird das Rückflug-Datum entweder offen gelassen oder du kannst es später kostenlos umbuchen. >>..Weiterlesen

Schritt 3

Auslandskreditkarte beantragen

Auslandskreditkarte beantragen

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt kann man auf eine eigene Kreditkarte nicht verzichten. Auch wenn du bisher sehr gut ohne ausgekommen bist, solltest du dir für deinen Work and Travel-Aufenthalt unbedingt eine eigene Kreditkarte zulegen, damit du im Ausland kostenlos bezahlen und Geld abheben kannst. Die Beantragung ist ebenso kostenlos. >>..Weiterlesen

Schritt 4

Auslandskrankenversicherung abschließen

Auslandskrankenversicherung abschließen

Auf eine Auslandskrankenversicherung darfst du bei einem Work and Travel-Aufenthalt auf keinen Fall verzichten. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist eine Voraussetzung, um überhaupt mit dem Working-Holiday-Visum in dein Zielland einreisen zu dürfen. Das ist gut so, denn die deutsche Krankenversicherung kommt nicht für die Kosten eines Arzt- oder Krankenhausbesuchs..Weiterlesen

Schritt 5

Rucksack und Backpacking-Equipment

Rucksack und Backpacking-Equipment

Das wichtigste Utensil eines Work and Travellers ist natürlich der Backpack. Als dein ständiger Begleiter wird er dir auf deiner Reise treue Dienste leisten. Wir haben unsere User gefragt, wie der optimale Rucksack für einen aussehen würde und nach diesen Vorgaben den „Work and Traveller“-Rucksack für Frauen und Männer entwickelt...Weiterlesen

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