Seit Anfang 2014 gibt es ein Working-Holiday-Programm und ein entsprechendes Working-Holiday-Visum für Chile. Junge Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren können mit diesem „Visum für einen befristeten Aufenthalt“ (das auch für Praktika und ein FSJ verwendet werden kann) bis zu ein Jahr lang in Chile bleiben und dürfen in dieser Zeit bezahlte Jobs annehmen. Wie bei den anderen „WHVs“ (Australien, Kanada etc.) muss dabei aber Zweck der Reise vorrangig ein Urlaub sein (das Arbeiten darf also nur der finanziellen Unterstützung dieses Auslandsaufenthalts in Chile dienen). Auf dieser Seite sagen wir dir, welche Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum für Chile gelten, und erklären, wie man es beantragt.
THEMEN DIESER SEITE:
- Voraussetzungen für die Erteilung des Visums
- Das Working-Holiday-Visum für Chile beantragen
- Visum für Praktikum & Freiwilligenarbeit
- Weitere Infos zum Working-Holiday-Visum Chile
- Programm-Angebote für Chile
>> Übersichtstabelle aller Working-Holiday-Visa
Voraussetzungen für die Erteilung des Visums
18 bis 30 Jahre
Bei der Beantragung des Working-Holidays-Visums für Chile muss man zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
Gültiger Reisepass
Ein gültiger Reisepass ist bei der Beantragung unerlässlich…
Rückflugticket
…ebenso der Nachweis eines gültigen Rückflugtickets.
Finanzielle Mittel
Um das WHV für Chile zu erhalten, muss man bei der Beantragung einen gewissen Betrag an finanziellen Rücklagen nachweisen können.
Krankenversicherung
Eine gültige Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts (Krankenhaus-Behandlungen und Rückführungs-Kosten müssen abgedeckt sein).
>> Hier findest du die ideale Auslandskrankenversicherung für deine Working Holidays
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Gesundheit
Ein guter allgemeiner Gesundheitszustand ist ebenfalls Voraussetzung für die Teilnahme am chilenischen Working-Holiday-Programm.
Weitere wichtige Infos zum Visum:
- Bei den (Ferien-)Jobs in Chile darf man nicht länger als sechs Monate für den gleichen Arbeitgeber tätig sein.
- Das Working-Holiday-Visum für Chile darf man nur einmal im Leben beantragen.
- Familienmitglieder dürfen mit dem Visum nicht für den Aufenthaltszeitraum mit nach Chile reisen, auch keine Kinder.
- Mit dem Visum kann man mehrmals nach Chile einreisen (also zwischenzeitlich ausreisen).
Das Working-Holiday-Visum für Chile beantragen
Wer als deutscher Staatsbürger am Working-Holiday-Programm Chile teilnehmen möchte, muss ein so genanntes „Visum für einen befristeten Aufenthalt“ beantragen. In den Konsulaten werden nur Anträge akzepiert, die online gestellt wurden. Dein Visa-Status kannst du dabei jederzeit online einsehen.
>> Hier geht es zur Online-Beantragung für das Working-Holiday-Visum für Chile
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Das Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben sein. Dabei ist es auch wichtig die Telefonnummer einer Kontaktperson in Chile anzugeben.
Passfoto
Für den Visums-Antrag muss ein biometrisches Passfoto hochgeladen werden (5x5cm, weißer Hintergrund, Gesicht frontal)
Kopie Reisepass
Eine Fotokopie des Reisepasses. Der Pass muss länger gültig sein als die Gültigkeitsdauer die des zu erteilenden Visums.
Polizeiliches Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis sollte im Idealfall (bei Einträgen erfolgt eine Prüfung) keine Einträge haben und darf nicht älter als zwei Monate sein.
Ärztliches Gesundheitszeugnis
Man muss sich vom Hausarzt ein so genanntes „Ärztliches Untersuchungsformular“ ausfüllen lassen und dies dem Visumsantrag beilegen.
>> Formular für gesundheitliches Untersuchungszeugnis
Nachweis finanzieller Mittel
Für den schriftlichen Nachweis der finanziellen Mittel gelten folgende Regelungen:
1. Möglichkeit
Eine notarielle eidesstattliche Erklärung bzw. „Verpflichtungserklärung“ der Eltern (mit der die Eltern nachweisen, dass sie für die Reise- und Lebensunterhaltskosten aufzukommen).
2. Möglichkeit
Ein von der Bank unterzeichneter und abgestempelter Finanzstatusbericht oder eine Liquidätsbescheinigung.
Weitere wichtige Unterlagen
- Hin- und Rückflugticket bzw. finanzielle Rücklagen zur Buchung des Rückflugs.
- Gültige Unfall- und Krankenversicherung, die für die Dauer des Aufenthaltes Behandlungen im Krankenhaus sowie die Kosten für die Rückführung ins Heimatland decken.
- Motivationsschreiben, in dem du deine Beweggründe und Vorhaben in Chile angibst.
- Ho(s)telreservierung für die ersten Tage.
Antragstellung
Wenn man alle Unterlagen beisammen, müssen diese (mitsamt des ausgefüllten und unterschrieben Antragformulars) online eingereicht werden. Die Bearbeitung des Visa-Antrags erfolgt erst dann, wenn alle Dokumente vollständig vorliegen.
Bearbeitungszeit: Nach Abgabe der Unterlagen dauert es mindestens sechs Wochen, bis das Visum erteilt wird.
Persönliche Abholung: Das Working-Holiday-Visum für Chile muss man persönlich in der Botschaft abholen. Dazu wird ein Termin vereinbart, zu dem man seinen Reisepass mitbringen muss.
Einreisefrist: Nach Ausstellung des Visums besteht für die Einreise nach Chile eine Frist von 90 Tagen.
Hinweis: In einigen wenigen Fällen kann es vorkommen, dass der Botschafter/Konsul weitere Unterlagen verlangt und/oder ein persönliches Gespräch mit dem Antragsteller führen möchte.
Visum für Praktikum & Freiwilligenarbeit Chile
Das chilenische „Visum für einen befristeten Aufenthalt“ kann man nicht nur für Working Holidays bzw. Work and Travel nutzen, sondern beispielsweise auch für ein Praktikum oder ein Freiwilliges Soziales Jahr, also für Freiwilligenarbeit.
Ausgesuchte Programm-Angebote in Chile:
>> Freiwilligenarbeit-Projekte in Chile
Adressen der chilenischen Botschaften
Chilenische Botschaft Berlin (Konsulat)
Zuständig für: Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Mohrenstr. 42
10117 Berlin
Telefon: +49 30 726203901 | Fax: +49 30 2044312
eMail: consulado1@echile.de (für Visafragen)
Öffnungszeiten: Mo – Fr von 9:00 bis 13:00 Uhr
Chilenische Botschaft Frankfurt (Generalkonsulat)
Zuständig für: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.
Humboldtstr. 94
60318 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 550194 | Fax: +49 69 550195
eMail: cgfrande@yahoo.com
Öffnungszeiten: Mo – Fr von 08:30 bis 13:30 Uhr
Chilenische Botschaft Hamburg (Generalkonsulat)
Zuständig für: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Hirschgraben 30
22089 Hamburg
Telefon: +49 40 457585 | Fax: +49 40 45 46 05
eMail : congechile_hamburgo@t-online.de
Öffnungszeiten: Mo – Fr von 08.30 bis 13.00 Uhr
Chilenische Botschaft München (Generalkonsulat)
Zuständig für: Baden-Württemberg und Bayern
Innere Wiener Str. 11a
81667 München
Telefon: +49 89 189 446 00 | Fax: +49 89 189 44 60 10
eMail: cgmuc.visas@gmail.com (Visa-Angelegenheiten)
Öffnungszeiten: Mo – Fr. von 08.00 bis 13.00 Uhr
Weitere Infos zum Working-Holiday-Visum Chile:
>> Antragsformular für das Working-Holiday-Visum Chile
>> Infos zu den verschiedenen Visatypen
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