Work & Travel ist dank des Working-Holiday-Visums auch in der Republik Südkorea möglich: Das Working-Holiday-Visum für Südkorea ermöglicht es dir nicht nur, das Land bis zu zwölf Monate lang zu bereisen, du darfst in dieser Zeit bezahlte Jobs annehmen. Alle dafür notwendigen Informationen, von den Voraussetzungen bis zum Antrag deines Working-Holiday-Visums Südkorea, gibt es auf dieser Seite.
THEMEN DIESER SEITE:
- Work and Travel in Südkorea via Working Holiday Visum
- Voraussetzungen fürs Südkorea Working-Holiday-Visum
- Spezielle Infos zum Jobben in Südkorea
- Weitere wichtige Infos und Besonderheiten zum WHV
- Die Beantragung des Working-Holiday-Visums für Südkorea
- Die südkoreanischen Vertretungen in Deutschland
- Weitere Informationen im Netz
>> Übersichtstabelle aller Working-Holiday-Visa
Work and Travel in Südkorea via Working Holiday Visum
Seit dem 01.04.2009 gibt es offiziell das Working-Holiday-Visum (WHV) für Südkorea. Basis für das Visum ist eine entsprechende Vereinbarung / Neuregelung zwischen den Regierungen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen des Working-Holiday- Programms können sich junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren bis zu 12 Monate lang in Südkorea aufhalten. Zur Finanzierung des Aufenthalts darfst du vor Ort bezahlte Jobs annehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit, in Südkorea an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Voraussetzungen fürs Südkorea Working-Holiday-Visum
Aufenthaltsdauer
Bis zu 12 Monate. Für österreichische Staatsbürger ist das Visum nur bis zu 6 Monate gültig.
Alter
Bei Antragstellung musst du zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
Staatsbürgerschaft
Du musst deutscher Staatsbürger sein.
Reisepass
Ein gültiger Reisepass ist für die Beantragung des Visums zwingend erforderlich.
Urlaub vs. Arbeit
Das Visum wird ausdrücklich für einen „Ferien-Arbeitsaufenthalt“ vergeben. Dementsprechend muss die Hauptintention des Aufenthalts in Südkorea das Reisen sein, nicht das Arbeiten. Mit der Erlaubnis, in Südkorea zu jobben wird Backpackern lediglich eine Möglichkeit gegeben, die eigene Reisekasse aufzubessern („Ergänzung der Reisemittel“). Wer den Schwerpunkt seines Südkorea-Aufenthalts auf die Aus- oder Weiterbildung legen möchte bzw. ein akademisches Zeugnis/ einen Hochschulabschluss erlangen möchte, muss ein entsprechendes D2-Visum (Studentenvisum in Südkorea) beantragen. Außerdem dürfen Working-Holiday-Maker in Südkorea nicht mehr als 1.300 Stunden pro Jahr arbeiten.
Finanzielle Mittel/ Flugticket
Für den Erhalt eines Working-Holday-Visums muss man nachweisen können, dass man sich die ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren kann. Außerdem muss ein Nachweis über ein Hin- und Rückflugticket erbracht werden.
Du kannst nicht alle Voraussetzungen erfüllen?
Bist du schon zu alt oder kannst du weitere Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum nicht erfüllen? Dann reise doch einfach als Tourist nach Südkorea und engagieren sich in Freiwilligenprojekten, bei unentgeltlichen Farmjobs oder Praktika.
>> Hier findest du weitere Infos zu Working Holidays in Südkorea mit dem Touristenvisum
Spezielle Infos zum Jobben in Südkorea
Grundsätzlich kann man als Work and Travel- Reisender in Südkorea jeden Job annehmen, ausgeschlossen sind allerdings folgende Bereiche:
- Rezeption
- Köche
- Journalismus
- Ärzte
- Anwälte
- Hochschullehrer
- akademische Forschung
- Ingenieurwesen
- Technik/ Technologie
- Fremdsprachenlehrer (nur mit E2-Visum)
- Aus- oder Weiterbildung (Lehrkräfte)
- Piloten
- religiöse Tätigkeiten
- Unterhaltungsindustrie (Musiker/-in, Tänzer/-in, Sänger, etc.)
- grundsätzlich alle unseriösen/ illegalen Tätigkeitsbereiche
Weitere wichtige Infos und Besonderheiten zum WHV
Einreise
Die Einreise nach Südkorea muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen.
Keine zeitliche Beschränkung der Jobs
Beim Working-Holiday-Visum für Südkorea gibt es keine zeitliche Beschränkung der Ferienjobs. Man kann also theoretisch die gesamten 12 Monate für einen Arbeitgeber tätig sein.
Gültigkeit nur für den Antragsteller
Das Working-Holiday-Visum für Südkorea gilt ausschließlich für den Antragsteller. Angehörige (z.B. Ehepartner oder Kinder) können nicht mit nach Südkorea einreisen.
Keine Kontingentierung
Das Anzahl der Working-Holiday-Visa für Südkorea ist für Personen mit deutschem Pass unbegrenzt.
Die Beantragung des Working-Holiday-Visums für Südkorea
Das Working-Holiday-Visum für Südkorea muss bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden. Die Ausnahme: Österreicher*innen können ihren Antrag auch in Japan, China, Hongkong oder Taiwan einreichen.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Welche Vertretung für dich zuständig ist, findest du unter den „Amtsbezirken“ heraus.
Anträge werden das ganze Jahr über angenommen und werden auf einer first-come first-served Basis bearbeitet.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt)
- 1 Passbild (Farbfoto 3,5 x 4,5 cm, max. 3 Monate alt)
- Reisepass (gültig für die gesamte Dauer des Aufenthaltes)
- Hin- und Rückflugtickets nach Südkorea (bzw. einen Nachweis darüber)
- Finanzierungsnachweis (Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren kann, durch min. 3.000 KRW bzw. ca. 2300 Euro. Als Nachweis reichen aktuelle Kontoauszüge.)
- Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz (Eine in Korea gültige Haftpflicht- und Krankenversicherung. Letztere muss Behandlungskosten im Krankenhaus und die Kosten für eine eventuelle Rückführung nach Deutschland abdecken; Deckungssumme: Min. 30.000.000 KRW.)
- Studierendenausweis oder Nachweis der höchsten akademischen Qualifikation (z. B. Schulabschlusszeugnis)
- Bearbeitungsgebühr von 74,40 EUR
Wichtig: Nach dem Einreichen der Dokumente können weitere Unterlagen angefordert werden, eventuell wird man auch zu einem persönlichen Gespräch („Interview“) eingeladen. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben.
Achtung: Bitte darauf achten, dass die Unterlagen auch wirklich vollständig eingereicht werden, denn: Unvollständige Unterlagen oder falsche Angaben können zur Verweigerung des Visums führen!
> Mehr Infos zur Beantragung des Working-Holiday-Visums für Südkorea
Die südkoreanischen Vertretungen in Deutschland
Botschaft der Republik Korea in Berlin
(Amtsbezirk: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen)
Botschaft der Republik
– Konsularabteilung –
Stülerstr. 8/10
10787 Berlin
Tel: 030 – 260 650
Fax: 030 – 260 6551
E-mail: koremb-ge@mofa.go.kr
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (außer Mittwoch nachmittags)
Botschaft der Republik Korea (Außenstelle Bonn)
(Amtsbezirk: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
Botschaft der Republik (Außenstelle Bonn)
Godesberger Allee 142-148 3O.G
53175 Bonn
Tel: 0228 – 943 790
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Generalkonsulat der Republik Korea (Frankfurt a. M.)
(Amtsbezirk: Hessen, Baden-Württemberg, Bayern)
Generalkonsulat der Republik Korea
Lyoner Str. 34
60528 Frankfurt a. M.
Tel: 069 – 9567520
Fax: 069 – 569 814
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12:30 Uhr und 14-17 Uhr
Generalkonsulat der Republik Korea (Hamburg)
(Amtsbezirk: Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)
Generalkonsulat der Republik Korea
Kaiser-Wilhelm-Str. 9 (3.OG)
20355 Hamburg
Tel: 040 – 650 677 600
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12:00 Uhr und 14-17 Uhr
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