Für die Einreise nach Japan benötigst du als deutscher Staatsbürger kein Visum. Bei einem Aufenthalt über 90 Tage kannst du deine Aufenthaltsgenehmigung nochmals um weitere 3 Monate bei einer regionalen Einwanderungsbehörde verlängern. Möchtest du in Japan längerfristig arbeiten, ist ein Arbeitsvisum die einzige Möglichkeit. Für Aufenthalte im Rahmen von Work & Travel gibt es das Working-Holiday-Visum, aber auch ohne Visum sind Working Holidays möglich.

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Touristen benötigen kein Visum für Japan

Deutsche Staatsangehörige (sowie Österreicher und Schweizer) benötigen für die Einreise nach Japan lediglich einen (für die Dauer des Aufenthalts) gültigen Reisepass. Mit Vorlage des Passes erhält man die Aufenthaltserlaubnis („Landing Permit„) als vorübergehender Besucher („Temporary Visitor„).

Aufenthalt über 90 Tage – Verlängerung des „Landing Permit“

Für einen Aufenthalt von über 90 Tagen wird kein spezielles Visum gebraucht, sofern keine entgeltlichen oder gewinnbringenden Tätigkeiten ausgeübt werden. Auch die „Alien Registration Card“ ist hierfür nicht mehr erforderlich. Für eine Verlängerung des Aufenthaltes kann die normale Aufenthaltsgenehmigung bei einer örtlichen Einwanderungsbehörde relativ problemlos unter Vorlage eines gültigen Reisepasses auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden. Der Status als „temporary visitor“ ändert sich dabei nicht! Nach einer Aufenthaltsdauer von insgesamt sechs Monaten musst du dann spätestens mit dem verlängerten „Landing Permit“ ausreisen.

Zudem gelten neue Einwanderungsbestimmungen:

Seit 2007 gelten neue Regelungen zur Vorbeugung gegen terroristische Taten. Dazu müssen biometrische Daten zur persönlichen Identifizierung bei der Einwanderungskontrolle abgegeben werden. Laut den neuen Einwanderungsbestimmungen werden von Ausländern Fingerabdrücke genommen und ein Photo gemacht. Falls sich ausländische Staatsangehörige diesen neuen Vorschriften widersetzt, wird die Einreise nach Japan verweigert. Ausgenommen von dieser Regel sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.

Working Holidays mit dem Touristenvisum für Japan

Wie in den meisten anderen Ländern darf man in Japan mit dem Touristenvisum keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen. Aber Working Holidays sind eben nicht nur Work and Travel – Aufenthalte, bei denen man sich vor Ort mit wechselnden Gelegenheitsjobs die Reisekasse aufbessert. Es gibt z.B. auch die Möglichkeit, in Freiwilligenarbeits- bzw. Volunteering-Projekten ehrenamtlich zu helfen. Oder du lebst und arbeitest eine Zeit lang auf einem ökologischen Bauernhof in Japan, im Rahmen von WWOOF („World Wide Opportunities on Organic Farms“). Auch möglich ist ein Auslandspraktikum in Japan. In allen drei Fällen wird (wenn der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage andauert und kein Geld gezahlt wird) kein Visum benötigt.

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