Für die Einreise nach Japan benötigen Sie als deutscher Staatsbürger kein Visum. Erst bei einem Aufenthalt über 90 Tage müssen Sie die so genannte "Alien Registration Card" beantragen. Möchten Sie in Japan längerfristig arbeiten, ist ein Arbeitsvisum die einzige Möglichkeit. Für Aufenthalte im Rahmen von Work & Travel gibt es das Working-Holiday-Visum, aber auch ohne Visum sind Working Holidays möglich.
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Deutsche Staatsangehörige (sowie Österreicher und Schweizer) benötigen für die Einreise nach Japan lediglich einen (für die Dauer des Aufenthalts) gültigen Reisepass. Mit Vorlage des Passes erhält man die Aufenthaltserlaubnis ("Landing Permission") als vorübergehender Besucher ("Temporary Visitor").
Wenn der Aufenthalt über 90 Tage ausgedehnt werden soll, müssen Sie sich registrieren lassen und eine "Alien Registration Card" beantragen (diese ist zum Beispiel auch notwendig, wenn Sie ein Mobiltelefon kaufen oder ein Bankkonto eröffnen möchten). Um die Alien Registration Card zu erhalten, wenden Sie sich vor Ablauf der 90 Tage an das Gemeindeamt Ihres Aufenthaltsortes in Japan. Bei der zuständigen lokalen Einwanderungsbehörde erhalten Sie die Alien Registration Card im Scheckkartenformat mit Lichtbild. Die "ARC" ist stets mitzuführen. Sie ermöglicht eine Verlängerung des Aufenthalts um weitere drei Monate. Nach einer Aufenthaltsdauer von insgesamt sechs Monaten müssen Sie ausreisen.
Seit 2007 gelten neue Regelungen zur Vorbeugung gegen terroristische Taten. Dazu müssen biometrische Daten zur persönlichen Identifizierung bei der Einwanderungskontrolle abgegeben werden. Laut den neuen Einwanderungsbestimmungen werden von Ausländern Fingerabdrücke genommen und ein Photo gemacht. Falls sich ausländische Staatsangehörige diesen neuen Vorschriften widersetzt, wird die Einreise nach Japan verweigert. Ausgenommen von dieser Regel sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste.
Wie in den meisten anderen Ländern darf man in Japan mit dem Touristenvisum keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen. Aber Working Holidays sind eben nicht nur Work and Travel - Aufenthalte, bei denen man sich vor Ort mit wechselnden Gelegenheitsjobs die Reisekasse aufbessert. Es gibt z.B. auch die Möglichkeit, in Freiwilligenarbeits- bzw. Volunteering-Projekten ehrenamtlich zu helfen. Oder Sie leben und arbeiten eine Zeit lang auf einem ökologischen Bauernhof in Japan, im Rahmen von WWOOF ("World Wide Opportunities on Organic Farms"). Auch möglich ist ein Auslandspraktikum in Japan. In allen drei Fällen wird (wenn der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage andauert und kein Geld gezahlt wird) kein Visum benötigt.
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