Kanada ist in Sachen Work and Travel eines der attraktivsten Ziele überhaupt - entsprechend stark nachgefragt ist auch das Working-Holiday-Visum für Kanada. Das WHV- Kontingent ist begrenzt. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig ein Visum sichern, wenn Sie Work and Travel in Kanada planen. Die Visa für das laufende Jahre sind oft bereits nach wenigen Monaten vergeben!
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Work and Travel in Kanada ist ein Abenteuer: In Kanada erleben Sie atemberaubende Landschaften, die Rocky Mountains und weite Seen, aber auch faszinierende, moderne Städte wir Montreal, Vancouver oder Toronto. All' das können Sie mit einem Work & Travel- bzw. Working Holiday - Aufenthalt in Kanada bis zu ein Jahr lang hautnah erleben.
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Wenn Sie ein Working-Holiday-Visum für Kanada beantragen, müssen Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen, ebenso einen Wohnsitz in Deutschland (ein Working-Holiday-Visum für Kanada können auch Bürger der folgenden Staaten beantragen: Österreich, Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Hongkong, Irland, Italien, Japan, Lettland, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Südkorea, Spanien, Tschechien, USA).
Alter
Voraussetzung für das Working-Holiday-Visum für Kanada ist, dass Sie mindestens 18 und höchstens 35 Jahre alt sind (der Antrag kann ab dem 18. Geburtstag und muss vor dem 36. Geburtstag bei der kanadischen Botschaft gestellt werden).
Ein gültiger Reisepass ist Pflicht (der Pass muss während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig sein).
Zusammen mit Ihrem Working-Holiday-Visum erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis für bis zu 12 Monate. Diese erlaubt es Ihnen, für einen beliebigen Arbeitgeber und an jedem beliebigen Ort in Kanada für 12 Monate zu arbeiten.
Folgende Berufsfelder sind ausgenommen: Kinderbetreuung, Lehre in Grundschulen / Lehre in weiterführenden Schulen sowie Berufe des Gesundheitswesens. Ausnahme: Wenn Sie sich vor Ort in Kanada an ein Citizenship and Immigration Canada (CIC) Centre wenden und entsprechende medizinische Untersuchungen durchführen lassen, können die o. g. Berufsbeschränkungen evtl. aufgehoben werden.
Lebenshaltungskosten: Ausreichende finanzielle Mittel sind nachzuweisen (empfohlen: 2.500,- bis 3.000,- EUR).
Flugtickets: Sie müssen ein Rückflugticket besitzen bzw. ausreichende finanzielle Mittel für den Erwerb eines Rückflugtickets bei der Einreise in Kanada vorweisen.
Sollten Sie eine oder mehrere Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum nicht erfüllen können, sind trotzdem Working Holidays für Sie möglich! In Kanada bestehen viele Möglichkeiten für Farmarbeit und Freiwilligenarbeit. Beide Varianten sind mit dem einfach zu erhaltenden Touristenvisum zu realisieren.
Weitere Infos zu Working Holidays in Kanada mit dem Touristenvisum
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Das WHV als "Programm für Jugendmobilität" (Youth Mobility Program - YMP)
Zu dem kanadischen "Youth Mobility Program" gehören:
Work & Travel
12 Monate gültige Arbeitserlaubnis für deutsche Staatsangehörige.
Praktikum
Für Studierende und Auszubildende, die bis zu 12 Monate ein studien- oder ausbildungsbezogenes Praktikum in Kanada absolvieren möchten.
Young Workers
Für Berufstätige, die sich fortbilden oder während der 12 Monate gültigen Arbeitserlaubnis Berufserfahrung sammeln möchten.
Wichtig zu wissen: Sie können insgesamt zweimal an den Programmen in Kanada teilnehmen. Es darf jedoch nicht dieselbe Art von Arbeitserlaubnis sein und es muss eine Unterbrechung des Aufenthalts dazwischen liegen. Möglich ist also zum Beispiel zunächst ein Jahr Praktikum zu absolvieren, nach Deutschland zurückzukehren und Im Rahmen eines Work & Travel- Programms erneut nach Kanada einzureisen.
Weitere Informationen zum "Programm für Jugendmobilität"
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Das Working-Holiday-Visum für Kanada können Sie bei der kanadischen Botschaft beantragen.
a) Ausgefülltes Antragsformular mit Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Postanschrift in Deutschland. Dieses Formblatt stellt die Botschaft von Kanada hier bereit.
b) Zahlungsnachweis über die Überweisung der Programmgebühr an die Botschaft von Kanada. Die Höhe der aktuellen Gebühr finden Sie auf der Website der Botschaft. Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte den Ausfüllanleitungen zum Antragsformular unter Punkt a).
c) Zwei Passfotos (diese müssen einige Kriterien erfüllen, die Sie hier einsehen können).
d) Kopie des Reisepasses (so kopiert, dass persönliche Daten und Passgültigkeit kenntlich sind).
e) Deutsches polizeiliches Führungszeugnis (Privatführungszeugnis) im Original, das nicht älter als 12 Monate sein darf.
f) Frankierter und adressierter Rückumschlag (Standard-Briefgröße mit 90 Cent-Marke, keine A4- oder A5-Umschläge).
Nach Beantragung Ihres Visums erhalten Sie von der kanadischen Botschaft ein Empfehlungsschreiben, den so genannten "Letter of Introduction".
Tipp: Warten Sie dieses Schreiben ab, bevor Sie die Reise buchen!
Ihr Visum berechtigt Sie, bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem es ausgestellt wurde, zur Einreise nach Kanada. Haben Sie zum Beispiel ein Working-Holiday-Visum für 2010 erfolgreich beantragt, so können Sie bis Ende 2010 einreisen. Ab der Einreise ist die Arbeitserlaubnis für bis zu 12 Monate gültig. Eine mehrfache Ein- und Ausreise während dieses Zeitraums ist möglich, verlängert aber die Gültigkeitsdauer nicht.
Bitte beachten Sie: Die Kontingente für das Working-Holiday-Visum Kanada sind beschränkt! Sollte die Vergabe für das laufende Jahr bereits beendet sein, kann man sich in der Regel ab November für das folgende Jahr bewerben. Die Ankündigung der neuen Bewerbungsphase findet dann jeweils ca. ab Anfang Oktober auf der Website der Kanadischen Botschaft in Berlin statt.