Wenn du mit dem Working-Holiday-Visum in ein fremdes Land reist, nimmst du in der Regel mehrere bezahlte Jobs an. Auch wenn du nur zu Gast bist, verpflichtet dich der jeweilige Staat dazu Steuern von deinem Lohn zu zahlen. Nach Ende deines Aufenthaltes hast du aber die Möglichkeit diese Abgaben zurückzufordern und bekommst dementsprechend eine Menge Geld wieder ausgezahlt. Dafür musst du entweder den Antrag zur Steuererstattung selber ausfüllen oder einen professionellen Taxback-Service beauftragen.