Neuseeland gehört neben Australien, Kanada und den USA zu den beliebtesten Work and Travel-Zielen. Eine einzigartige Natur und die hervorragend ausgebaute Backpacker-Infrastruktur machen Neuseeland in dieser Hinsicht so interessant. Wenn Sie einen solchen Reisetrip der besonderen Art erleben wollen, müssen Sie ein "Working-Holiday-Visum", bzw. ein "Working-Holiday-Permit" beantragen. So wird das spezielle Working Holiday Visum für Neuseeland häufig auch bezeichnet.
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Staatsbürgerschaft
Zwischen Deutschland und Neuseeland besteht ein bilaterales Abkommen über Working Holidays, somit können Sie als deutscher Staatsbürger ein "Working-Holiday-Permit" / "Working-Holiday-Visum" beantragen.
Liste der Länder, mit denen Neuseeland ein Working-Holiday-Abkommen hat
Alter
Bedingung für das Working-Holiday-Visum in Neuseeland ist, dass Sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sind. Genauer gesagt: Sie dürfen Ihren 31. Geburtstag noch nicht überschritten haben.
Reisepass
Ein gültiger Reisepass ist absolut Pflicht: Zum Zeitpunkt der Einreise nach Neuseeland muss dieser noch mindestens 15 Monate gültig sein.
Urlaub vs. Arbeit
Voraussetzung für das Working-Holiday-Visum ist es, dass für Sie der Urlaub an erster Stelle steht und Sie eventuelle Jobs nur annehmen, damit Sie vor Ort etwas zu den Lebenshaltungskosten hinzuverdienen können. Es ist keine permanente Beschäftigung über die gesamten 12 Monate erlaubt. Jedoch gilt seit einiger Zeit nicht mehr die Beschränkung auf nur 3 zusammenhängende Monate bei einem Arbeitgeber.
Finanzielle Mittel / Flugticket
Sonstige Voraussetzungen
Sie können nicht alle Voraussetzungen erfüllen?
Wenn Sie in Neuseeland Working Holidays verbringen möchten, aber nicht alle Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie bis zu 3 Monate Freiwilligenarbeit mit dem einfach zu erhaltenden Touristenvisum leisten.
Weitere Informationen zu Working Holidays mit dem Touristenvisum
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Wenn Sie sich über ein Working-Holiday-Visum für Neuseeland informieren, stoßen Sie auch auf verwandte Begriffe und Abkürzungen. Damit Sie die Bezeichnungen besser durchschauen, hier ein kurzer Überblick:
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Verlängerung des Working Holiday Permits um 3 Monate
Es gefällt Ihnen so gut in Neuseeland, dass Sie gerne noch 3 Monate verlängern wollen? Dies ist seit einigen Jahren kein Problem mehr! Sie können Ihren Antrag direkt von Neuseeland aus online stellen. Aus Ihrem Working Holiday Permit wird dann ein Working Holiday-Maker Extension Permit. Für dieses zweite Visum fällt erneut eine Gebühr an. Diese beträgt zurzeit 120 NZD (Stand Juni 2010 – ca. 64 Euro).
Hier geht es zum Online-Antrag für die Visa-Verlängerung bei der Neuseeländischen Botschaft.
Wichtige Voraussetzung für die Verlängerung: Sie müssen anhand von Arbeitgeberbelegen o.ä. nachweisen, dass Sie drei oder mehr Monate als Saisonarbeiter in Neuseeland in Gartenbaubetrieben oder Weinanbaubetrieben gearbeitet haben.
Tipp: Planen Sie Ihren Aufenthalt am besten so, dass Sie sich die Verlängerung von vornherein offen halten können. Sammeln Sie also alle Arbeitsnachweise!
Abänderung Ihres Aufenthaltsstatus
Sie können das WHS-Permit von Neuseeland aus nicht in ein Visitor-Permit verlängern. Aber: Während der Gültigkeitsdauer Ihres WHS-Visums können Sie in Neuseeland Ihr WHS-Permit jederzeit in ein Arbeits-, Studenten- oder Residence-Permit abändern, sofern Sie die jeweiligen Bedingungen erfüllen.
Weiterbildung vor Ort
Als Besitzer eines WHS-Visums dürfen Sie während Ihres Neuseeland-Aufenthaltes bis zu drei Monate lang an einem Hochschulkurs oder an einem Seminar eines Bildungsinstitutes teilnehmen.
Gesundheitsbestimmungen
Bei der Einreise müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie über die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes krankenversichert sind.
Außerdem: Um die Tuberkulosegefahr einzudämmen, hat Neuseeland bei der Immigration besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Diese gelten auch für das Working-Holiday-Permit. Falls Sie sich als deutscher oder österreichischer Staatsbürger innerhalb der letzten fünf Jahre für drei Monate oder länger in einem oder mehreren Ländern mit hoher Tuberkulose-Gefahr aufgehalten haben, muss vor der Einreise ein Tuberkulosetest bei einem von der Einwanderungsbehörde anerkannten Mediziner durchgeführt werden.
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Das Working-Holiday-Visum / Permit für Neuseeland kann man entweder selbst bei der Botschaft Neuseelands beantragen, oder den Visa-Service eines Work and Travel- Veranstalters in Anspruch nehmen.
Antrag online
Das Online-Antragsformular bei "Immigration New Zealand" ist unter folgendem Link über die Website der Neuseeländischen Botschaft in Berlin abrufbar.
Gültigkeit des Visums / Permits
Bei der Einreise erhalten Sie das Working-Holiday-Permit. Dieses ist ab dem Tag der Einreise volle 12 Monate gültig. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, beliebig oft ein- und auszureisen. Dadurch verlängert sich die Gültigkeit Ihres Visums natürlich nicht! Die Aufenthaltserlaubnis für Neuseeland erlischt nach Ablauf eines Jahres.
Beschränkung des Visa-Kontingents
Das Kontingent ist für deutsche Staatsbürger nicht limitiert. Das Working-Holiday-Visum für Neuseeland kann jedoch nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen sowie konkrete Angebote zu Work and Travel in Neuseeland finden Sie auch auf Auslandsjob.de
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Viele Working Holiday Maker überlassen die Organisation ihres Work and Travel-Trips in Neuseeland und damit auch die Beantragung des Working Holiday Visums einer Organisation bzw. einem Working-Holiday-Veranstalter. Zwar mit einem gewissen Aufpreis versehen, erspart man sich auf diese Weise eine Menge Bürokratie und Laufwege. Wer Work and Travel in Neuseeland mit einer Organisation erleben möchte, kann sich hierzu auf Auslandsjob.de - Work And Travel in Neuseeland näher informieren.