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Working-Holiday-Visum USA (J1-Visum)

Das Working-Holiday-Visum für die USASie möchten Working Holidays in den USA machen? Für Work and Travel, Praktika, Farmarbeit, Summerjobs, etc. benötigt man ein entsprechendes Visum, und in den USA ist dies das so genannte "J1-Visum".


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Work and Travel USA mit dem J1-Visum

Das J-1 ist kein klassisches Working-Holiday-Visum wie z.B. das für Kanada, Australien, Neuseeland oder Japan. Es erfüllt aber den gleichen Zweck: Es ermöglicht das kombinierte Arbeiten und Reisen (Work & Travel) in den USA.

Über Angebote zu Work and Travel in den USA können Sie sich auch auf Auslandsjob.de informieren.

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Voraussetzungen zur Beantragung des J1-Visums

An dieser Stelle haben wir ein paar wichtige Fakten zur Beantragung des J1-Visums für Sie zusammengestellt:

Alter
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

DS-2019 - Formular
Bevor Sie das J1-Visum beantragen können, benötigen Sie das so genannte DS-2019-Formular.

Jobzusage
Bei der Beantragung des J1-Visums müssen Sie neben dem DS-2019-Formular auch eine schriftliche Jobzusage aus den Vereinigten Staaten vorlegen.

Da in den meisten Fällen der Weg über eine Reiseorganisation gewählt wird, die sich um die Jobsuche kümmert, stellt diese Bedingung in der Regel kein großes Problem dar. Eine Work & Travel-Organisation hilft Ihnen nicht nur bei der Antragstellung des Visums; sie ist Ihnen zudem dabei behilflich, einen Arbeitsplatz in den Vereinigten Staaten zu finden. Entscheiden Sie sich jedoch dafür, Ihren Aufenthalt selbstständig zu organisieren, müssen Sie unbedingt von Deutschland aus einen Job suchen, bevor Sie Ihr Visum beantragen.

Finanzielle Absicherung
Eine weitere Voraussetzung für die Vergabe des J1-Visums ist ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel. Da Sie in der Regel für die Arbeit vor Ort bezahlt werden, sollte auch dies kein Problem darstellen. Ein Nachweis erfolgt über die Vorlage eines Kontoauszugs mit der entsprechenden Summe.

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Erforderliche Unterlagen zur Beantragung des J1-Visums

  • Formblatt DS-2019
  • Reisepass (mind. 6 Monate über den USA-Aufenthalt hinaus gültig)
  • aktuelles Passfoto (in Farbe)
  • Überweisungsbeleg für die Bearbeitungsgebühr des US-Konsulats
  • adressierter und frankierter (1,45 EUR) Rückumschlag


Achtung: Ab dem 1. März 2010 gilt ein neues Online-Visumsantragsformular DS-160, das die Formulare DS 156-158 ersetzt!

Darüber hinaus müssen die entsprechenden Antragsformulare ausgefüllt und mit eingereicht werden. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten der Amerikanischen Botschaft.
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Zeitpunkt des Antrags / Bearbeitungszeit

In der Regel müssen Sie nach der Beantragung des J1-Visums bis zu 15 Werktage Bearbeitungszeit einplanen. Es gilt aber immer: So früh wie möglich darum kümmern, denn es können unerwartete Komplikationen auftreten. In diesem Fall ist ein gewisser Zeitpuffer eine gute Alternative.

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Die Einreise in die USA

Als Inhaber eines J1-Visums dürfen Sie nach den Bestimmungen der US-amerikanischen Einwanderungsbehörde frühestens 30 Tage vor Arbeits- / Programmbeginn einreisen.

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Gültigkeit des J1-Visums

Das J1 -Visum ist maximal 12 Monate gültig. Mit dem J1 Work-Travel-Visum können Sie jedoch maximal 4 Monate in den USA arbeiten und die restliche Zeit zum Reisen nutzen.

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Alternative zu Working Holidays mit dem J1-Visum

Wenn Sie Working Holidays auch ohne das J1-Visum in den USA absolvieren möchten, bieten sich interessante Möglichkeiten als Volunteer: Bis zu drei Monate können Sie sich mit dem Touristenvisum in den USA aufhalten, um bspw. Freiwilligenarbeit in US-Nationalparks zu machen. Zusammen mit vielen anderen Volunteers aus aller Welt arbeiten Sie hier gemeinsam am Erhalt seltener Pflanzen- und Tierarten.
Weitere Infos zu Working Holidays in den USA mit dem US-Touristenvisum

 

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