Australien ist das beliebteste Work and Travel – Ziel überhaupt. Neben der überwältigenden Natur und den faszinierenden Städten spricht vor allem die sehr gut ausgebaute Backpacker-Infrastruktur für Work and Travel „Down Under“. Für solche Working Holidays in Australien muss man ein entsprechendes Working-Holiday-Visum beantragen. Hier erfährst du alles Wichtige über dieses Formular, wie und wo du es beantragst, welche Voraussetzungen gelten, und was man sonst noch so alles beachten muss, um selber demnächst als „Working-Holiday-Maker“ in Australien unterwegs zu sein.

Working-Holiday-Visum für Australien

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Backpacker in den Bergen unterwegs

Du möchtest Work and Travel im Ausland machen, weißt aber nicht, ob du alle Voraussetzungen für das notwendige Working Holiday Visum erfüllst? Hier erfährst du in ca. 5 Minuten und nach Beantwortung von nur 14 Fragen, ob dein Visum in erreichbare Nähe rückt. Des Weiteren geben wir dir Tipps, wie du es schaffen kannst, fehlende Voraussetzungen zu beheben! Klick hier und mach den großen Working Holiday Visum Check.

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Work & Travel in Australien mit dem „WHV“

Mitentscheidend für die Entwicklung Australiens hin zu einem Work and Travel – Paradies war die Einführung des Working-Holiday-Visums (WHV) im Jahr 2000. Seitdem können Menschen aus Staaten, die ein entsprechendes Abkommen mit der australischen Regierung abgeschlossen haben (so z.B. Deutschland), Australien bis zu ein Jahr lang bereisen und in diesem Zeitraum auch bezahlte Jobs annehmen. In Australien darf man nämlich ansonsten nur mit einem „Work-Visa“ oder einem „Work-Permit“ arbeiten, diese sind aber jeweils nur äußerst schwer zu bekommen.

Work and Travel: Weitere Informationen sowie konkrete Angebote zu Work and Travel in Australien findest du auf >> Auslandsjob.de

Visa-Service: Bei der Beantragung des Working-Holiday-Visums kann man sich auch von einem Visa-Service helfen lassen. Weitere Informationen dazu findest du hier:

>> Visa-Service Australien

Ganz neu: Das kostenlose Webinar zum Working-Holiday-Visum für Australien

Mit der genauen Anleitung für die Beantragung

In diesem Webinar werden dir alle wichtigen Fragen rund um das Thema Working-Holiday-Visum in Australien beantwortet. Unser Speaker Malte ist selbst schon mit dem Working-Holiday-Visum durch Australien und Neuseeland gereist und betreut seit über 5 Jahren die Website Working-Holiday-Visum.de. Durch den ständigen Austausch mit jungen Reisenden, die das Visum beantragen, und dem engen Kontakt zu der australischen Tourismusbehörde und verschiedenen Visaservice-Agenturen, weiß er genau, wo es zu Problemen kommen kann und welche Informationen für dich besonders wichtig sind, um guten Gewissens das Visum beantragen zu können.

Du erfährst in unserem kostenlosen Webinar:

  • Welche Voraussetzungen du unbedingt erfüllen solltest.

  • Was du mit dem WHV in Australien darfst und was nicht.

  • Welche Kosten auf dich zukommen.

  • Welche Fehler du bei der Beantragung vermeiden solltest.

  • Wann und wie du mit der Bestätigung deines Antrages rechnen kannst.

  • Was du bei der Einreise nach Australien mit dem WHV beachten musst.

  • Wie du länger als 12 Monate in Australien bleiben kannst.

  • Woran du vor deiner Abreise noch unbedingt denken solltest.

Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum

Wir haben für euch alles Wichtige rund um die aktuellen Bestimmungen und Voraussetzungen zur Beantragung des Working-Holiday-Visum (Subclass 417) zusammengefasst:

Altersbegrenzung

Bei der Beantragung des Working-Holiday-Visums darfst du nicht jünger als 18 und nicht älter als 30 Jahre alt sein. Du kannst das WHV noch bis zu einem Tag vor deinem 31. Geburtstag beantragen. Eine Anhebung der Altersgrenze auf 35 Jahre für deutsche Staatsbürger ist leider bis aufs Weitere nicht in Sicht.

Staatsbürgerschaft

Du musst die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines anderen, am Visa-Programm teilnehmenden Landes sein. Australien hat mit mehreren Staaten ein bilaterales Abkommen geschlossen, das die Bürger dieser Staaten dazu berechtigt, ein WHV zu beantragen. Ein solches Abkommen hat Australien nicht nur mit Deutschland geschlossen, sondern z.B. auch mit Kanada, Neuseeland, Südkorea, Japan, Hongkong, Taiwan, Singapur, Israel, Chile, Argentinien und vielen anderen Ländern. Die Schweiz ist bisher leider noch nicht dabei, ein Abkommen ist aber bereits geplant. Wenn du die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, kannst du dich aber für ein – dem Working-Holiday-Visum ähnlichen – Work and Holiday Visum bewerben.

>> Liste der am Visa-Programm teilnehmenden Länder

Reisepass

Für die Beantragung benötigst du einen gültigen Reisepass. Dieser sollte über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein, da das Visum mit der Reisepassnummer verknüpft ist. Außerdem darfst du dich nicht mit einem ungültigen Reisepass in Australien aufhalten. Falls du einen längeren Zwischenstopp in einem asiatischen Land planst, muss dein Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Wenn du dich allerdings nur ein paar Stunden am Flughafen aufhältst, ist das nicht notwendig.

Urlaub vs. Arbeit

Bei Work and Travel mit einem Working-Holiday-Visum muss der Urlaub im Vordergrund stehen, und nicht das Arbeiten.

Nachweis über finanzielle Mittel und Rückflugticket

Bei der Beantragung mussst du nachweisen, dass du über ausreichend finanzielle Mittel für deinen Aufenthalt verfügst. Derzeit wird von den australischen Einwanderungsbehörden ein Nachweis über 5.000 AUD, also etwa 3.200 Euro, verlangt. Falls du ohne Rückflugticket einreist, musst du bei der Einreise weitere finanzielle Mittel nachweisen können, um ein solches zu erwerben. Der Nachweis sollte ein Kontoauszug von einem Girokonto mit deinem Namen und der entsprechenden Summe sein, der nicht älter als vier Wochen ist.

>> Bitte beachte, dass sich Visagebühren und weitere Voraussetzungen ständig ändern können. Aber keine Sorge, wir halten dich auf dem Laufenden. In dieser aktuellen Übersicht der Working-Holiday-Visa findest du alle wichtigen Informationen, Voraussetzungen und  Gebühren!

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Krankenversicherung

Unbedingt solltest du für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Du benötigst eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung, mit der du auch im Ausland arbeitet darfst. Ein Nachweis darüber kann bei der Einreise verlangt werden.

Die Auslandskrankenversicherung  ist die wichtigste Versicherung, die du für deinen Work and Travel-Aufenthalt in Australien brauchst. In Down Under zahlen weder die deutschen Krankenkassen noch kannst du eine übliche Reisekrankenversicherung nutzen, da diese in der Regel auf einen Zeitraum von etwa sechs Wochen pro Jahr begrenzt sind.

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Erstmalige Beantragung

Du solltest das Working-Holiday-Visum zum ersten Mal beantragen. Nur unter bestimmten Bedingungen kannst du ein zweites WHV beantragen. Nämlich dann, wenn du während deines ersten Aufenthalts mindestens drei Monate in einer bestimmten Branche, zum Beispiel der Landwirtschaft, gejobbt hast.

Du bist nicht vorbestraft

Wenn du ein Working-Holiday-Visum für Australien beantragen möchtest, darfst du keine wesentlichen Einträge im Vorstrafenregister haben. Unter Umständen kann ein polizeiliches Führungszeugnis von der australischen Einwanderungsbehörde verlangt werden.

Sonstige Voraussetzungen
– Keine Eintragung im Vorstrafenregister kein Landesverweis, etc.
– Keine Tuberkulose-Erkrankung
– Kinder dürfen nicht mit nach Australien gebracht werden

Kannst du nicht alle Voraussetzungen erfüllen?
Wenn du nicht alle Voraussetzungen für das Working-Holiday-Visum erfüllen kannst, bieten sich dennoch Möglichkeiten in Australien Working Holidays zu verbringen. Du kannst bspw. als Tourist einreisen und Tätigkeiten wie Farmarbeit oder Freiwilligenarbeit verrichten.

Diese Art von Working Holidays unterliegt aber einigen Bedingungen:

  • Der Hauptgrund des Aufenthalts sollte das Reisen sein.
  • Die aufgenommene Arbeit darf keine bezahlte Tätigkeit eines Einheimischen ersetzen.
  • Bei der Arbeit sollte es sich um eine freiwillige, unvergütete Tätigkeit handeln (ausgenommen freie Kost und Logis).

>> Weitere Infos zu Working Holidays mit dem australischen Touristenvisum

>> Hier findest du alle Voraussetzungen für die Beantragung als Österreicher

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Working-Holiday-Visum = Work and Holiday Visum?

Neben dem Working-Holiday-Visum werden für Ferienarbeitsaufenthalte in Australien auch „Work and Holiday Visa“ angeboten. Diese gelten für Studenten und Absolventen der Länder Argentinien, Bangladesch, Chile, China, Indonesien, Iran, Luxemburg, Malaysia, Österreich, Peru, Polen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Uruguay und Vietnam.

Für Reisende aus den USA und Israel gilt dasselbe Visum, sie müssen jedoch kein Studium vorweisen können. Inhaltlich sind die beiden Visaarten weitgehend identisch.

Besonderheiten des WHV für Australien

Die Bedingungen für die Ausstellung des Working-Holiday-Visums sind für Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Hongkong / China und Südkorea grundsätzlich sehr ähnlich, es gibt aber jeweils auch einige Besonderheiten:

„Multiple Entry“
In der Regel erhält man mit dem Working-Holiday-Visum ein so genanntes „Multiple Entry“, was konkret bedeutet: Während deines Aufenthaltes in Australien darfst du das Land beliebig oft verlassen und danach auch wieder einreisen. Viele Backpacker nutzen diese Möglichkeit um z.B. einen mehrwöchigen Abstecher nach Neuseeland zu unternehmen.
Wichtig: Durch die Ausreise / Unterbrechung des Aufenthalts in Australien verlängert sich das Visum nicht! Es ist ab Ersteinreise für genau 12 Monate gültig.

12 Monate bei einem Arbeitgeber
Seit 2017 darf man in Australien im Rahmen von Work and Travel bis zu 12 Monate am Stück für einen Arbeitgeber tätig sein, wenn man nach 6 Monaten den Arbeitsort wechseln. Im Bereich des Obst- und Planzenanbaus, in der Tierzucht sowie in bestimmten Branchen im nördlichen Australien ist es auch ohne Arbeitsortwechsel möglich, länger als 6 Monate für einen Arbeitgeber tätig zu sein. Genauere Details zu dieser Regelung findest du hier.

Mit dem WHV studieren
Mit dem Working-Holiday-Visum kann man in Australien nicht nur Arbeiten und Reisen, sondern auch studieren, und zwar bis zu 4 Monate lang. Wer länger in Australien studieren möchte, der sollte sich in Sachen Auslandstudium informieren, und sich um ein entsprechendes Visum für Studenten kümmern.

>> Weitere Informationen zum Studentenvisum für Australien

Die Beantragung des Working-Holiday-Visums

Deutsche Staatsbürger können das (erste) Working-Holiday-Visum für Australien von jedem Land der Erde aus beantragen, mit Ausnahme von Australien selbst (das zweite Working Holiday Visum kann man dann auch direkt in Australien beantragen). Als deutscher Staatsbürger wird man das WHV natürlich in der Regel von Deutschland aus beantragen. Seit Juli 2018 kannst du das Working-Holiday-Visum nur noch online bei der australischen Einwanderungsbehörde, oder über einen zertifizierten Immigration Agent beantragen.

In der Regel erhältst du nach relativer kurzer Zeit (oft schon am gleichen Tag) eine eMail mit dem (fast immer positiven) Antragsergebnis. Das Visum ist dann bei der Einreisebehörde DIAC gespeichert, und die Identifikation bei der Einreise erfolgt über das Scannen des Reisepasses.

Als Zahlungsmittel wird beim Visa-Antrag nur eine Kreditkarte akzeptiert.

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Zeitpunkt der Beantragung
Damit alles rechtzeitig klappt, sollte der Antrag für das WHV spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Abreisetermin ausgefüllt werden.

Gültigkeit
Mit dem Working-Holiday-Visum darf man ab dem Tag der Einreise für 12 Monate in Australien bleiben, hier herumreisen und bezahlte Jobs annehmen. Wichtig: Ab dem Tag der Ausstellung hat man 12 Monate Zeit, um in Australien einzureisen. Danach verliert das WHV seine Gültigkeit (es gilt der Datumsstempel der Botschaft).

Beschränkung des Visa-Kontingents
Für deutsche Staatsbürger gibt es momentan keine Beschränkung des Visa-Kontingents.

Das WHV Australien zum zweiten Mal beantragen

Bis Ende 2005 galt: Das Working-Holiday-Visum für Australien kann man nur einmal im Leben bekommen. Mittlerweile ist es aber möglich, das Visum ein zweites Mal zu beantragen, allerdings unter einer entscheidenden Voraussetzung:
Man muss während seines ersten Working Holiday-Aufenthalts in Australien eine mindestens dreimonatige (3 Kalendermonate) „anerkannte Tätigkeit“ in Australiens ausgeübt haben und dies nachweisen können. Anerkannte Tätigkeiten können etwa im Bereich der Landwirtschaft, der Fischerei, oder auch im Baugewerbe angesiedelt sein.

Neuerdings gilt eine neue Regelung für den Nachweis dieser 3-monatigen Farmarbeitstätigkeit. Die Farmarbeit muss ab jetzt immer bezahlt sein und anhand einer offiziellen Gehaltsabrechnung/Lohnsteuerbescheinigung bei der Botschaft nachgewiesen werden. Erfolgt dieser Nachweis nicht, ist keine Verlängerung des Working Holiday Visums auf 2 Jahre möglich. Somit wird Wwoofing ab sofort nur anerkannt, wenn du für die Arbeit eine Vergütung bekommst! Das heißt, wenn du als Wwoofer gegen Kost & Logis arbeitest kannst du diesen Arbeitsnachweis NICHT nutzen um dein WHV zu verlängern. Den Nachweis kannst du entweder als Scan hochladen und bei der Online-Beantragung des zweiten Working Holiday Visums hinzufügen, oder du reichst den Verlängerungsantrag per Post bei der Botschaft ein und legst eine Fotokopie der Gehaltsabrechnung dazu. Mit dieser neuen Regelung möchten die australischen Behörden sicherstellen, dass die Arbeit der Work & Traveller dem australischen Arbeitsrecht entsprechen und jeder Arbeitgeber offiziell Gehaltsabrechnungen durchführt.

Anerkannte Tätigkeiten: Welche Tätigkeiten anerkannt sind, kannst du aus einer Liste der australischen Einwanderungsbehörde ersehen. Diese Liste enthielt ursprünglich ausschließlich Tätigkeiten aus dem landwirtschaftlichen Bereich, wurde aber mittlerweile stark ausgebaut. Als Nachweis einer anerkannten Tätigkeit dient die Bestätigung des entsprechenden Arbeitgebers auf dem so genannten Nachweisformular 1263 („Employment Verification“). Zusätzlich wird ab dem 31.08.2015 die Lohnsteuerbescheinigung/Gehaltsabrechnung gefordert.

Wichtig: Die Tätigkeiten müssen während eines Aufenthalts mit dem Working-Holiday-Visum ausgeübt worden sein! Die Anträge für das zweite Working-Holiday-Visum werden seit einiger Zeit genauer geprüft hinsichtlich der Erfüllung der Arbeitsvoraussetzungen bzw. der Richtigkeit der gemachten Angaben. So haben diese in der Regel 3 bis 5 Wochen Bearbeitungszeit. In Einzelfällen gibt es sogar Bearbeitungszeiten von über 8 Wochen! Es ist daher wichtig, dass alle die ein 2nd year Visum anstreben, ihr Visum möglichst frühzeitig beantragen. Wir empfehlen mindestens 3 Monate Vorlauf.

Tipp: Das zweite Working-Holiday-Visum kann man direkt in Australien beantragen und dementsprechend einfach „Down Under“ bleiben!

Working Holiday Visum Australien: Kosten

Derzeit kostet das australische Working Holiday Visum 635 AUD (etwa 390 €).

>> Bitte beachte, dass sich Visagebühren und weitere Voraussetzungen ständig ändern können. Aber keine Sorge, wir halten dich auf dem Laufenden. In dieser aktuellen Übersicht der Working-Holiday-Visa findest du alle wichtigen Informationen, Voraussetzungen und  Gebühren!

Work and Travel in Australien mit einer Organisation

Viele Working Holiday Maker überlassen die Organisation ihres Work and Travel-Trips in Australien und damit auch die Beantragung des Working Holiday Visums einer Organisation bzw. einem Working-Holiday-Veranstalter. Zwar mit einem gewissen Aufpreis versehen, erspart man sich auf diese Weise eine Menge Bürokratie und Laufwege. Wer Work and Travel in Australien mit einer Organisation realisieren und dabei Zeit gewinnen möchte, der kann sich hierzu auf Auslandsjob.de – Work And Travel in Australien näher informieren.

Ausgesuchte Programm-Angebote

Du suchst nach einem geeigneten Work & Travel Programm für Australien? Dann findest du hier Angebote von verschiedenen Veranstaltern und Organisationen!

>> Work & Travel Programme für Australien

Es muss nicht das klassische Work & Travel sein?

Du kannst mit dem Working-Holiday-Visum zum Beispiel auch Farm- oder Rancharbeit leisten oder als Au-Pair die Kinder einer Gastfamilie betreuen! Vielleicht engagierst du dich auf freiwillig in einem Volunteer-Projekt? Hier findest du alle möglichen Programme für Australien:

>> Hier findest du Alternativen zu Work and Travel in Australien

Visa-Service für das „WHV“ Australien

Ganz einfach und ohne viel bürokratischen Aufwand zum Working-Holiday-Visum für Australien? Das ist kein Problem mit dem Visa-Service von VisaPath.

>> Visa-Service Australien

FAQ – Häufige Fragen zum Working-Holiday-Visum Australien

FAQ - Häufige Fragen & Antworten zum WHV-AustralienDu hast eine dringende Frage zum Working-Holiday-Visum für Australien? Dann klick dich in unser FAQ! Dort beantworten die meist gestellten Fragen zum Working-Holiday-Visum. Zusätzlich greifen wir Fragen zu aktuellen und ganz indivuellen Problematiken auf, die uns per Email oder über unsere Facebook-Community erreicht haben.

>> zum Working-Holiday-Visum FAQ für Australien

Weitere Informationen im Netz

Eine ebenfalls sehr hilfreiche Informationsquelle rund um das Working Holiday Visum für Australien, aber auch andere Australien-Visa ist der Ratgeber fürs Australien-Visum www.in-australien.com. Ebenfalls hilfreich für die Beantragung des australischen Working Holiday Visums sowie für die Planung seines Work & Travel-Trips:

Unser Tipp: Planung und Organisation via interaktiver Planungs-Checklist

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