Ja, du kannst deine gezahlten Gebühren zurückerhalten, solange deine Bewerbung um eine Arbeitserlaubnis nicht positiv beantwortet wurde:
- Eine positive Rückmeldung auf deine Bewerbung bekommst du in Form eines „Port of Entry (POE) Letter of Introduction“. Wenn du diesen bereits erhalten hast, kannst du keine Gebühren mehr erstattet bekommen.
- Um die gezahlten Gebühren zurückzuerhalten, musst du deine Bewerbung zurückziehen. Wenn das erfolgreich war, bekommst du sowohl die IEC Participation Fee, als auch die Open Work Permit Fee, die als Working Holiday-Bewerber fällig wird, zurück.
- Falls dein potentieller Arbeitgeber eine Employer Compliance Fee gezahlt hat, bekommt er diese bei einem erfolgreichen Rückzug deiner Bewerbung ebenfalls erstattet.
Ich habe mein Work an Holiday Visum 462 zurückgezogen aber die CHF 643.89 leider nicht mehr zurück bekommen. Meine Bewerbung wurde noch nicht positiv beantworted.