Das Working-Holiday-Visum (kurz "WHV") ist ein speziell für alle Backpacker bzw. "Working Traveller" entwickeltes Visum. Der wichtigste Aspekt am WHV ist, dass es seinen Besitzer berechtigt, während des Aufenthalts im Zielland bezahlte Jobs anzunehmen, um den Aufenthalt auf diese Weise zu finanzieren bzw. finanziell zu unterstützen.
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Denn darum geht es ja bei Work and Travel: die Kombination aus Jobben und Reisen. Aus diesem Grund hat die Bundesrepublik Deutschland mit insgesamt 6 Staaten (Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea und Hongkong) ein Working-Holiday-Programm ins Leben gerufen, das jeweils auf einem bilateralen Abkommen (Abkommen zwischen zwei Staaten) basiert. So können zum Beispiel deutsche Staatsbürger mit dem Working-Holiday-Visum Work and Travel in Australien machen, die Australier Jobben und Reisen im Gegenzug in Deutschland. Die grundsätzliche Idee hinter den WHV-Programmen gilt dem interkulturellen Austausch junger Menschen sowie der internationalen Förderung von Jugendmobilität.
Für die USA gibt es zwar kein Working-Holiday-Visum, das auf einem bilateralen Abkommen basiert, mit dem J1-Visum sind aber auch in den USA Working Holidays möglich.
Weitere Informationen zum J1-Visum
Ebenfalls kein auf einem bilateralen Abkommen basierendes, aber trotzdem vollwertiges Working-Holiday-Visum ist der Work-Holiday-Pass für Singapur. Er wird im Rahmen des "Working-Holiday-Programme" ausgegeben und ist für 6 Monate gültig.
Weitere Informationen zum Work-Holiday-Pass
Mit einem Working-Holiday-Visum dürfen Sie sich für einen bestimmten Zeitraum (meistens bis zu 12 Monate) im Zielland aufhalten und dort zur Finanzierung Ihres Aufenthalts bezahlte Jobs annehmen. Dabei muss es sich aber in der Regel um wechselnde Gelegenheitsjobs ("Jobhopping") handeln, damit das WHV nicht als reines Arbeitsvisum missbraucht wird (die genauen Regelungen hierzu sind für jedes Land etwas unterschiedlich).
Die Bedingungen für die Beantragung und den Erhalt eines Working-Holiday-Visums sind von Staat zu Staat sehr unterschiedlich. In den meisten Fällen müssen die Bewerber zwischen 18 und 30 Jahre alt sein (Kanada bis 35 Jahre; Singapur ab 17 Jahre) und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (oder Staatsbürger eines Staates sein, mit dem das Zielland ebenfalls ein Working-Holiday-Abkommen hat). Häufig sind auch der Nachweis finanzieller Sicherheiten, Impfbescheinigungen sowie ein polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzungen für die Erteilung des Visums.
Umfangreiche Informationen zu den Working-Holiday-Visa der einzelnen Länder finden Sie jeweils hier: